Psychologische Psychotherapeutin/Psychologischer Psychotherapeut
Psychotherapeutische Ausbildung
Die Studienplätze in den Studiengängen, die für eine Approbation als Psychotherapeutin bzw. Psychotherapeut qualifizieren, werden durch die jeweilige Hochschule nach eigenen Kriterien vergeben. Informationen zum Zulassungsverfahren und Auswahlkriterien sind bei der jeweiligen Hochschule zu finden.
Weitere Informationen
Nach aktuellem Planungsstand haben die folgenden Studienorte einen für die Approbation qualifizierender Bachelor- und/oder Masterstudiengang eingerichtet oder planen dies.
- Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
- Universität Bielefeld
- Ruhr-Universität Bochum
- Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
- Universität Duisburg – Essen
- Universität zu Köln
- Westfälische Wilhelms-Universität Münster
- Universität Siegen
- Universität Witten/Herdecke
- Bergische Universität Wuppertal
Einzelheiten über den Verlauf der zahnärztlichen Ausbildung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Zuständig für die Zulassung und Abnahme der Staatsprüfung ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW. Die Staatsprüfungen für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten werden in NRW voraussichtlich erstmals im Herbst 2024 stattfinden.
Die Zulassung zur Staatsprüfung ohne weitere Überprüfung der individuellen Studienleistungen ist nur möglich, wenn für den Studiengang die Einhaltung der gesetzlich geregelten berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt wurde. In NRW trifft diese Feststellung das MAGS.
- Liste der Studiengänge in NRW, für die das MAGS die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen festgestellt hat
Absolventinnen und Absolventen eines Studienganges für den die vorgenannte Feststellung nicht getroffen wurde, haben die Möglichkeit die Gleichwertigkeit ihrer individuellen Studienleistungen nach erfolgter Immatrikulation in einen für die Approbation qualifizierenden Masterstudiengang vom Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie feststellen zu lassen. Bei Gleichwertigkeit besteht ebenfalls die Möglichkeit zur Staatsprüfung zugelassen zu werden, soweit die Übrigen Zulassungsvoraussetzungen vorliegen.
Die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit ist nur Personen gestattet, die eine Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Für deren Erteilung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig.
Die Aufsicht über die Berufsausübung nimmt in NRW die Psychotherapeutenkammer NRW wahr.
Informationen zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeut bzw. Psychologischen Psychotherapeutin sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin erhalten Sie beim Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW.
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