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Arbeitsschutzsystem und Gefährdungsbeurteilung

Mann mit Schutzkleidung und Kettensäge zersägt in einem Wald einen Baum

Arbeitsschutzsystem und Gefährdungsbeurteilung

Sicherheit im Betrieb systematisch organisieren

Sicherheit, Gesundheitsschutz und eine menschengerechte Arbeitsgestaltung sind elementare Grundpfeiler betrieblichen Handelns. Der Arbeitgeber muss diese Aspekte bei allen betrieblichen Prozessen und Abläufen beachten: Von der Materialbeschaffung über die Arbeitsgestaltung bis zur Personalentwicklung. Entscheidend ist dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz systematisch zu organisieren und umzusetzen.

Die Verantwortung des Arbeitgebers

Die grundsätzliche Verantwortung für die Umsetzung und Durchführung des betrieblichen Arbeitsschutzes liegt beim Arbeitgeber. Er hat alle Maßnahmen eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen, um die Beschäftigten vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Dabei sind die Beteiligungsrechte der Beschäftigten und ihrer Vertretungen zu beachten. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber durch Delegation einzelne ihm obliegende Pflichten auf geeignete Führungskräfte oder Funktionsträger übertragen. Jedoch ist er weiterhin verpflichtet, das Handeln oder Unterlassen seiner Beschäftigten zu beaufsichtigen.

 

Gefährdungsbeurteilung - Schlüssel für zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen

Um eine konsequente Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, müssen Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Dazu müssen die Gefährdungen am Arbeitsplatz ermittelt und beurteilt werden, die sich daraus ergebenden Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit überprüft werden. Das gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

 

Unterweisung der Beschäftigten – ein zentrales Instrument

Die Unterweisung ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, den Beschäftigten die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die am Arbeitsplatz auftreten können, aufzuzeigen und ihnen die einzuhaltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen so zu erläutern, dass sie diese sicher und zuverlässig anwenden können. Bei einer Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht zur Unterweisung den Entleiher.

 

Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung

Zur Unterstützung hat der Arbeitgeber nach Maßgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Sie haben insbesondere den Arbeitgeber und die sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen unter anderem bei der Gefährdungsbeurteilung zu beraten. Ein wichtiges Element in der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist darüber hinaus der Arbeitsschutzausschuss.

 

Arbeitsschutzpflichten bei Zeitarbeit

Beim Einsatz von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern haben sowohl der Verleiher als auch das Entleiherunternehmen Arbeitsschutzpflichten wahrzunehmen. Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regeln die Pflichten der Arbeitgeber im Einzelnen.

 

Medizinischer Arbeitsschutz

Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein wichtiger Baustein eines präventiven Arbeitsschutzsystems, um arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten zu vermeiden. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt Pflichten von Arbeitgebern und Ärzten, schafft Transparenz über die Anlässe für Pflicht- und Angebotsuntersuchungen, sichert Datenschutzrechte und stärkt das Recht der Beschäftigten auf Wunschuntersuchungen. Die Berechtigung zur Durchführung dieser Vorsorgeuntersuchungen haben sogenannte "ermächtigte" Ärztinnen und Ärzte.

Das LIA informiert zu arbeitsbedingten Erkrankungenarbeitsmedizinischer Vorsorge und zum Berufskrankheitenverfahren sowie zu ermächtigten Ärztinnen und Ärzten nach der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung. Die Bezirksregierung Düsseldorf ermächtigt Ärztinnen und Ärzte nach der Druckluftverordnung.

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpersonen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen. Die Überprüfung der Funktion der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation ist Bestandteil jeder Betriebsbesichtigung durch die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen.