Landesförderplan „Alter und Pflege“
Teilhabe älterer Menschen – Versorgung und Entlastung pflegebedürftiger Menschen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstellt für jede Legislaturperiode einen Landesförderplan Alter und Pflege. Dieser bildet die verlässliche und transparente Fördergrundlage für mögliche Fördermaßnahmen im Bereich der Alten- und Pflegepolitik.
Der Landesförderplan Alter und Pflege beschreibt die Ziele und Aufgaben der Alten- und Pflegeförderung auf Landesebene und enthält Hinweise zu Inhalten und Anforderungen einer möglichen Förderung.
Die Verbesserung der Teilhabe älterer Menschen und eine gelingende Entlastung und Versorgung pflegebedürftiger Menschen sind wichtige Bestandteile der Alten- und Pflegepolitik der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen.
Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben trägt wesentlich zu Lebensqualität, Gesundheit und Wohlbefinden älterer Menschen bei und kann Einsamkeit und soziale Isolation sowie die Folgen von Altersarmut abmildern oder verhindern.
Ältere Menschen sowie pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige sollen sich in Nordrhein-Westfalen auch in Zeiten demografisch bedingter steigender Versorgungsbedarfe und des Fachkräftemangels in der Pflege auf eine gute pflegerische Versorgung verlassen können. Jede Person soll dabei selbst entscheiden können, wo und wie sie versorgt wird.
Damit dies auch weiterhin möglich bleibt, bedarf es einer Stärkung sowie Weiterentwicklung vorhandener Teilhabe, Unterstützungs- und Entlastungsangebote und -strukturen, die nachhaltig, möglichst über starre, versäulte Versorgungsformen hinausgehen und auf die tatsächlichen Bedarfe der Menschen ausgerichtet sind. Neben nachhaltigen Strukturen zur Fachkräftesicherung sind dafür eine sinnvolle sektorenübergreifende Vernetzung und Unterstützung von Versorgungsstrukturen im Quartier ebenso wie die Stärkung von Teilhabe und Engagement im Alter entscheidend.
Was wird gefördert?
Die Haushaltsmittel des aktuellen Landesförderplans sind für Projekte bestimmt, die den folgenden übergeordneten Zielen zugeordnet werden können:
- der Stärkung von Teilhabe und Engagement im Alter sowie der Verringerung der Einsamkeit im Alter und
- der sektorenübergreifenden Vernetzung und Unterstützung von Versorgungsstrukturen im Quartier.
Im Rahmen der im Landesförderplan aufgeführten Förderziele können Akteurinnen und Akteure der Alten- und Pflegepolitik NRW für ihre Arbeit, Projekte und Maßnahmen eine finanzielle Förderung nach den Regelungen der Landeshaushaltsordnung (LHO NRW) erhalten.
Antragsfristen
Der neue Landesförderplan sieht keine Antragsfristen vor.
Über Anträge wird in der Regel fortlaufend bei Antragseingang unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel und der Erfüllung formaler Anforderungen entschieden. Von der Antragstellung und Einreichung eines vollständig ausgefüllten Förderantrags bis zum Zuwendungsbescheid vergehen in der Regel drei bis fünf Monate. Ein Förderantrag nach Landesförderplan wird abgelehnt, wenn mit dem Projekt schon begonnen wurde, bevor der Zuwendungsbescheid beim Antragsteller eingegangen ist.
Antragstellung
Anträge auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Landesförderplan sind elektronisch im Fördernehmercockpit der Fachanwendung „pflege.web“ zu stellen. Ergänzende Antragsunterlagen finden Sie nach der Anmeldung im Fördernehmercockpit bzw. nach- und nebenstehend im Downloadbereich.
Allen Anträgen ist beizufügen:
Ergänzende Anlagen:
Fragen zum Landesförderplan
Fragen zum Landesförderplan richten Sie bitte gerne per E-Mail an LFP-AP[at]mags.nrw.de (LFP-AP[at]mags[dot]nrw[dot]de), auch unter Angabe Ihrer telefonischen Kontaktdaten.
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