Arbeitshilfen zum SGB II
Informationen und Hinweise für die Verwaltungspraxis
Handreichung zur Umsetzung des 13. Änderungsgesetzes SGB II für die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Bereich der Unterkunft und Heizung
Mit der Neuen Grundsicherung wurden Änderungen am § 22 SGB II vorgenommen. Insbesondere mit Verweis auf die Neuregelungen zur Deckelung der Kosten für Unterkunft während und nach der Karenzzeit, zur Einführung einer Quadratmeterhöchstmiete und zur Beachtung der sogenannten Mietpreisbremse ergeben sich zahlreiche neue und grundlegende Rechts- und Umsetzungsfragen. Die Handreichung zielt dabei auf eine gezielte Unterstützung der kommunalen Grundsicherungsträger in NRW ab.
Arbeitshilfe zu § 22 SGB II - Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
Zentraler Inhalt des § 22 SGB II ist die "Angemessenheit" der Kosten für Unterkunft und Heizung. Bei der gesetzeskonformen Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes treten vielfältige Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Hierzu zeigt die Arbeitshilfe unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung praxistaugliche Lösungsansätze zur Ermittlung der angemessenen Referenzmiete und zur Erstellung eines sog. "schlüssigen Konzepts" auf. Entsprechendes gilt für die Aufforderung zur Senkung der Kosten bei Unangemessenheit der Unterkunft und das hierbei einzuhaltende Verfahren. Die vorliegende Fortschreibung der Arbeitshilfe wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe unter fachlicher Mitwirkung von Vertretern der kommunalen Träger und Richtern der Sozialgerichtsbarkeit Nordrhein-Westfalen erarbeitet.
Arbeitshilfe "Bildungs- und Teilhabepaket"
Bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ergeben sich laufend weitere rechtliche und verfahrensorientierte Fragen insbesondere aus der Praxis. Zu diesem Zweck liegt inzwischen eine Arbeitshilfe in 6. Auflage vor.
Gemeinsame Erklärung Grundsicherung für Arbeitsuchende
Die Gemeinsame Erklärung dient der Information über ausgewählte Eingliederungsleistungen im SGB II/SGB III und gibt Hilfestellung für die Praxis