Pflegekammer NRW - Pflege gemeinsam gestalten
Die Errichtung einer Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen ist abgeschlossen. Nach der im Oktober 2022 durchgeführten Wahl zur ersten Kammerversammlung tagte diese im Dezember 2022 zum ersten Mal. Die 60 gewählte Mitglieder haben in den Organen und Ausschüssen der Kammer bereits Satzungen und Ordnungen sowie berufsfachliche Stellungnahmen erarbeitet und veröffentlicht.
Neben der Erarbeitung von Satzungen und Ordnungen steht die weitere Begleitung und Organisation des Aufbauprozesses sowie die Registrierung der Pflegefachpersonen weiterhin im Mittelpunkt.
Der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen werden also wichtige Aufgaben übertragen. Dazu gehören
- die Entwicklung einer Berufsordnung,
- die Festlegung von Qualitätsrichtlinien sowie
- die Zuständigkeit für berufliche Weiterbildungen.
Es ist vorgesehen, dass die Landesregierung für den weiteren Aufbau der Pflegekammer bis Juli 2027 insgesamt 31,9 Millionen Euro zur Verfügung stellen wird, damit diese schuldenfrei starten kann.
HintergrundViele Pflegefachkräfte fühlten sich durch die bestehenden Verbandsstrukturen nicht ausreichend repräsentiert und wünschten sich eine eigenverantwortliche Vertretung ihrer Interessen. Sie wollen in Gesellschaft, Fachpolitik und Verwaltung Gehör finden und an den ihre Tätigkeit betreffenden Entscheidungen aktiv mitwirken.
Gesetz zur Errichtung der PflegekammerDas Gesetz zur Errichtung der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen trat schließlich am 14. Juli 2020 in Kraft. Darin wurde festgelegt, wie bestehende Gesetze und Verordnungen angepasst werden mussten, um die Pflegekammer zu berücksichtigen. Die wichtigsten Änderungen sind im Heilberufsgesetz (HeilBerG) für Nordrhein-Westfalen vorgenommen worden.
Wahl zur ersten KammerversammlungDer Wahlzeitraum zur ersten Kammerversammlung endete am 31. Oktober 2022. Die erste Kammerversammlung besteht aus 60 Sitzen. 44 Sitze erhält der Tätigkeitsbereich „Interdisziplinäre Pflege“, 16 der Bereich „Altenpflege“.
Von den 98.534 wahlberechtigten Personen haben 21.779 ihre Stimme abgegeben. 267 Stimmzettel waren ungültig. Die Wahlbeteiligung lag insgesamt bei 22 %, im Bereich „Altenpflege“ bei 17 %, in der „Interdisziplinären Pflege“ bei 24 %. Das Wahlergebnis wurden auf der Homepage der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen unter „Amtliche Bekanntmachungen“ sowie ebenfalls auf der Wahlwebseite unter https://kammerwahl.pflegekammer-nrw.de/ich-waehle/ veröffentlicht.
Die konstituierende Sitzung der Kammerversammlung am 16. und 17. Dezember 2022 war ein wichtiger Meilenstein für die Pflege in Nordrhein-Westfalen. Die 60 gewählten Mitglieder haben nun ihre Arbeit aufgenommen. Nach dem Beschluss der Hauptsatzung am 20. Januar 2023 stimmten in der Sitzung am 24.02.2023 die Vertreterinnen und Vertreter der professionellen Pflege über den ersten Vorstand der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen ab. Sandra Postel wurde zur ersten Präsidentin der Pflegekammer NRW gewählt, Jens Albrecht wurde Vizepräsident. Neben dem Präsidium wird der Vorstand durch neun Beisitzerinnen und Beisitzer vervollständigt. Weitergehende Informationen zum Vorstand finden Sie unter www.pflegekammer-nrw.de/vorstand.
Die Registrierung bei der Pflegekammer können Sie unter www.pflegekammer-nrw.de vornehmen.
Weitere Informationen Pflegekammer NRW
Der Errichtungsausschuss der Pflegekammer hat folgende Satzungen bzw. Ordnungen erlassen:
Die Pflegekammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der zukünftig alle in Nordrhein-Westfalen tätigen Pflegefachkräfte verpflichtend Mitglieder sind.
Ziel der Kammer ist die aktive Mitgestaltung der Pflegenden an einem modernen Berufsbild, das den Anforderungen von professionell Pflegenden entspricht und gleichzeitig kranke und pflegebedürftige Menschen schützt.
Die Finanzierung der Kammer wird hauptsächlich durch die Beiträge der Mitglieder erfolgen, das Land leistet eine Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro. Hintergrund: Wenn die Pflegekammer sich selbst finanziert, sichert das ihre Unabhängigkeit und schützt sie vor Einflussnahmen Dritter.
Über die Höhe der Beiträge werden die Mitglieder in der Kammerversammlung selbst entscheiden. Der Errichtungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21. September 2021 die Empfehlung beschlossen, dass der Kammerbeitrag maximal 5 Euro pro Monat betragen soll.
Die Kammer vertritt die Interessen aller Pflegekräfte in Nordrhein-Westfalen. Daher wurden ihr über das Pflegekammergesetz viele Aufgaben zur selbstständigen Ausgestaltung übertragen.
Dazu gehört, dass Weiterbildungen von der Kammer eigenverantwortlich entwickelt und durchgeführt werden. Ebenfalls kann die Berufsausübung gestaltet und die Qualität gesichert werden.
In der Bundespflegekammer kann Nordrhein-Westfalen ausschließlich über eine eigene Pflegekammer vertreten sein.
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