Rechtsaufsicht über die Sozialversicherungsträger in NRW
Beschwerdemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Antrags- und Beratungsstelle für Institutionen
Die Rechtsaufsicht des Ministeriums erstreckt sich nach § 87 SGB IV auf die Beachtung von Gesetz und sonstigem Recht, das für die Sozialversicherungsträger maßgeblich ist.
Im Gegensatz dazu beinhaltet die Fachaufsicht eine Prüfung der Qualität der Aufgabenerfüllung.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Rechtsaufsicht über die nachfolgend aufgeführten Institutionen. Durch das Anklicken einer der aufgeführten Institutionen können Sie sich mit Ihren Anliegen an die zuständige Rechtsaufsicht des Ministeriums wenden.
- Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Westfalen
- Kassenärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen
- Kassenzahnärztliche Vereinigungen Nordrhein und Westfalen
- Medizinische Dienste Nordrhein und Westfalen
- Landesunmittelbare Kranken- und Pflegekassen
- AOK Nordwest
- AOK Rheinland/ Hamburg
- BERGISCHE Krankenkasse
- BKK__DürkoppAdler
- BKK EUREGIO
- BKK VDN (Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG)
- BKK Landesverband Nordwest
- Arbeitsgemeinschaften der Kranken-/Pflegekassen und deren Verbände
- Prüfungsstellen und Beschwerdeausschüsse nach § 106c SGB V
- Unfallkasse NRW
- Berufsförderwerke Oberhausen und Dortmund
- Arbeitsgemeinschaft Krebsbekämpfung
Hinweis:
Alle hier nicht aufgeführten Institutionen werden entweder von anderen Bundesländern oder vom Bundesamt für Soziale Sicherung beaufsichtigt.
Für Querschnittsangelegenheiten, die unabhängig von den oben angeführten Institutionen im Rahmen der Rechtsaufsicht bearbeitet werden, finden Sie nachfolgend weitergehende Informationen und eine Kontaktmöglichkeit:
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
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