Studienangebote in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen
Allgemeine Informationen zur akademischen Ausbildung in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen
Bereits seit dem Jahr 2010 ist es in Nordrhein-Westfalen (NW) möglich, ein Studium in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen zu absolvieren, damit ist NW ein bundesweiter Vorreiter. Die Modellstudiengänge der Pflege und des Hebammenwesens sind bereits im Jahr 2020 in primärqualifizierende Regelstudiengänge übergegangen. Die Logopädie-, Ergotherapie- und Physiotherapiemodellstudiengänge werden ebenfalls zum 01.01.2025 als Regelstudiengänge angeboten.
Gesetzgebungskompetenz des Bundes
Die Gesetzgebungskompetenz für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen liegt beim Bundesgesetzgeber. Die Länder setzen die bundesgesetzlichen Regelungen auf Landesebene um.
Modellstudiengänge
Auf Grundlage der bundesgesetzlichen Modellklauseln in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen hat das Land Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit mit dem Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz (GBWEG) und der Modellstudiengangsverordnung (ModStVO) die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Modellstudiengängen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen geschaffen. Seit dem Jahr 2010 sind in Nordrhein-Westfalen insgesamt dreizehn Modellstudiengänge in der Pflege, der Ergotherapie, der Logopädie, der Physiotherapie und der Hebammenkunde genehmigt worden.
Weiterentwicklung: Vom Modellstudiengang zum Regelstudiengang
Primärqualifizierendes Pflegestudium und Hebammenstudium
Die Studiengänge nach Pflegeberufegesetz und Hebammengesetz sind seit dem 01. Januar 2020 etablierte Regelstudiengänge. Die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau kann demnach entweder über ein primärqualifizierendes duales Pflegestudium oder eine berufliche Pflegeausbildung erfolgen. Die Berufsbezeichnung Hebamme kann ausschließlich über ein duales Hebammenstudium erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Pflegestudium und Hebammenstudium.
Ausstehende Novellierungen der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
Anders als in der Pflege und der Hebammenkunde stehen die dringenden Reformen in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie beim Bundesgesetzgeber noch aus. Die bestehenden Modellklauseln laufen nach mehrfacher Verlängerung zum 31. Dezember 2024 ersatzlos aus. Ab dem 01.01.2025 werden die bestehenden Modellstudiengänge der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie als Regelstudiengänge angeboten. Grund dafür ist das Pflegestudiumstärkungsgesetz, welches seit dem 01.01.2024 nach und nach in Kraft tritt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Akkordeon Studiengänge der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.
Weitere Informationen Studienmöglichkeiten
Die hochschulische Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz Teil 3 ist bereits seit dem 01. Januar 2020 etabliert. Damit kann die Berufszulassung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau über eine berufliche oder eine duale hochschulische Pflegeausbildung erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Pflegestudium.
Die hochschulische Hebammenausbildung ist seit dem 01. Januar 2020 in Regelstudiengängen etabliert. Demnach kann die Berufszulassung zur Hebamme ausschließlich über ein duales Hebammenstudium erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Hebammenstudium.
Zum 01.01.2025 werden die bestehenden Modellstudiengänge der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie im Land Nordrhein-Westfalen unbefristet als Regelstudiengänge angeboten. Damit kann die Berufszulassung zur Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie über eine berufliche oder hochschulische Ausbildung erworben werden.
Weitere Informationen finden Sie unter
Weitere Informationen zur Evaluierung fidne Sie im Bericht über die Beruferechtliche Begleitforschung (Februar 2015) sowie im Abschlussbericht (Dezember 2014).
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: