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Studienangebote in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen

Studienangebote in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen

Allgemeine Informationen zur akademischen Ausbildung in der Pflege und den Gesundheitsfachberufen

Bereits seit dem Jahr 2010 ist es in Nordrhein-Westfalen (NW) möglich, ein Studium in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen zu absolvieren, damit ist NW ein bundesweiter Vorreiter. Die Modellstudiengänge der Pflege und des Hebammenwesens sind bereits im Jahr 2020 in primärqualifizierende Regelstudiengänge übergegangen. Die Logopädie-, Ergotherapie- und Physiotherapiemodellstudiengänge werden ebenfalls zum 01.01.2025 als Regelstudiengänge angeboten.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Die Gesetzgebungskompetenz für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen liegt beim Bundesgesetzgeber. Die Länder setzen die bundesgesetzlichen Regelungen auf Landesebene um.

Modellstudiengänge

Auf Grundlage der bundesgesetzlichen Modellklauseln in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen hat das Land Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit mit dem Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz (GBWEG) und der Modellstudiengangsverordnung (ModStVO) die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Modellstudiengängen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen geschaffen. Seit dem Jahr 2010 sind in Nordrhein-Westfalen insgesamt dreizehn Modellstudiengänge in der Pflege, der Ergotherapie, der Logopädie, der Physiotherapie und der Hebammenkunde genehmigt worden.

Weiterentwicklung: Vom Modellstudiengang zum Regelstudiengang

Primärqualifizierendes Pflegestudium und Hebammenstudium

Die Studiengänge nach Pflegeberufegesetz und Hebammengesetz sind seit dem 01. Januar 2020 etablierte Regelstudiengänge. Die Ausbildung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau kann demnach entweder über ein primärqualifizierendes duales Pflegestudium oder eine berufliche Pflegeausbildung erfolgen. Die Berufsbezeichnung Hebamme kann ausschließlich über ein duales Hebammenstudium erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Pflegestudium und Hebammenstudium

Ausstehende Novellierungen der Berufsgesetze der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie

Anders als in der Pflege und der Hebammenkunde stehen die dringenden Reformen in den Berufsgesetzen der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie beim Bundesgesetzgeber noch aus. Die bestehenden Modellklauseln laufen nach mehrfacher Verlängerung zum 31. Dezember 2024 ersatzlos aus. Ab dem 01.01.2025 werden die bestehenden Modellstudiengänge der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie als Regelstudiengänge angeboten. Grund dafür ist das Pflegestudiumstärkungsgesetz, welches seit dem 01.01.2024 nach und nach in Kraft tritt.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Akkordeon Studiengänge der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie.

Weitere Informationen Studienmöglichkeiten

Die hochschulische Pflegeausbildung nach Pflegeberufegesetz Teil 3 ist bereits seit dem 01. Januar 2020 etabliert. Damit kann die Berufszulassung zum Pflegefachmann oder zur Pflegefachfrau über eine berufliche oder eine duale hochschulische Pflegeausbildung erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Pflegestudium.

Die hochschulische Hebammenausbildung ist seit dem 01. Januar 2020 in Regelstudiengängen etabliert. Demnach kann die Berufszulassung zur Hebamme ausschließlich über ein duales Hebammenstudium erworben werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Hebammenstudium.

Zum 01.01.2025 werden die bestehenden Modellstudiengänge der Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie im Land Nordrhein-Westfalen unbefristet als Regelstudiengänge angeboten. Damit kann die Berufszulassung zur Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie über eine berufliche oder hochschulische Ausbildung erworben werden.  

Weitere Informationen finden Sie unter

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung wurden die im Jahr 2010 begonnen Modellstudiengänge zur Erprobung der Akademisierung der Pflege- und Gesundheitsberufe von 2012 bis 2014 evaluiert.

Weitere Informationen zur Evaluierung fidne Sie im Bericht über die Beruferechtliche Begleitforschung (Februar 2015) sowie im Abschlussbericht (Dezember 2014).