Bildungsschecks 2.0 - Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung
Seit Februar 2026 gibt es den ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0. Weiterbildungsinteressierte erhalten eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben.
Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks NRW für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Bereits ausgegebene Bildungsschecks NRW können noch bis März 2029 erstattet werden. Seit Februar 2026 gibt es die neue Förderung. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Bildungsscheck 2.0 sowie zum früheren Bildungsscheck NRW.
Seit dem 1. Februar 2026 steht die neue Förderung, finanziert aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Europäischen Sozialfonds, zur Verfügung. Mit dieser Förderung unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalens die berufliche Weiterbildung von Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Bildungsscheck 2.0 kann pro Person einmal im Kalenderjahr beantragt werden.
Die Antragsstellung für den Bildungsscheck 2.0 ist aktuell unterbrochen. Grund für die aktuelle Unterbrechung ist eine ESF-Richtlinienanpassung. Die Antragstellung wird ab dem 01. September 2026 wieder möglich sein.
Hinweis: Eine Anmeldung der Fortbildung im ESF-Portal als Voraussetzung der Förderung ist weiterhin möglich. Im Anschluss kann die Weiterbildung absolviert werden. Die Beantragung und ggf. Erstattung des Bildungsscheck 2.0 kann ab dem 01.September 2026 erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung ab dem 01. September 2026 folgenden Weiterbildungsinhalte und Formate voraussichtlich nicht förderfähig sind:
- Gesundheitsprävention & Persönliche Kompetenzen des Antragstellers
- private Weiterbildung (Inhalte die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden können)
- Nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen
- Prüfung und Prüfungsvorbereitung
- Anwendungen von Scientology
- Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist
- Einzelcoaching & Veranstaltungen
- Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad/Krafträder
Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 50.000 Euro (bei zusammen veranlagten Ehepaaren maximal 100.000 Euro).
Ausgaben für die berufsbezogene Weiterbildung von Einzelpersonen, die der beruflichen Kompetenzentwicklung dient (ein Mal pro Kalenderjahr). Mehr Informationen finden Sie im Informationsblatt zu den Inhalten der beruflichen Weiterbildung. Hier können Sie sich auch informieren, welche Maßnahmen nicht als berufsbezogene Weiterbildung im Sinne dieser Förderung gelten.
Die Förderung beträgt 50 % der in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für eventuell anfallende Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig.
- Einkommenssteuerbescheid: Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Nachweis nicht älter als zwei Jahre sein (Datum des Dokuments).
- Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt)
- Rechnung des Weiterbildungsanbieters
Die Antragstellung erfolgt online und beginnt mit der Anmeldung mindestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung.
So geht’s:
Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal. Registrieren Sie sich dort und bestätigen Sie Ihre Registrierung mit dem Code, den Sie per E-Mail vom ESF-Onlineportal erhalten haben. Eine ausführliche Anleitung zur Antragstellung finden Sie hier:- Anmelden:
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung unter „Bildungsscheck 2.0“ an – spätestens am Tag vor Kursbeginn an. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an. - Teilnehmen:
Nehmen Sie an Ihrer Weiterbildung teil. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, die Teilnahmebestätigung (zu verwendender Vordruck wird bei Anmeldung im Portal zur Verfügung gestellt) auszufüllen und eine Rechnung auszustellen. - Unterlagen hochladen und Antrag stellen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal
1. die vollständig ausgefüllte Teilnahmebestätigung,
2. die Rechnung der Weiterbildung
3. und Ihren Einkommensteuerbescheid hoch. - Förderbetrag erhalten:
Die zuständige Bezirksregierung prüft den Antrag. Bei einer positiven Förderentscheidung wird der Zuschuss direkt auf das Konto überwiesen.
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest
Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
Der Bildungsscheck NRW bis 30. Juni 2024 Die Förderung „Bildungsscheck NRW“ wurde 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt.
In der Zeit von 2006 bis 2024 wurden rund 698.300 Bildungsschecks ausgegeben, davon wurden 60 Prozent der Bildungsschecks an Firmen und 40 Prozent der Bildungsschecks an Einzelpersonen ausgegeben. Die Förderung erfolgte immer ausschließlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Insgesamt wurden dafür ESF-Mittel in Höhe von 260,15 Millionen Euro aufgewendet.
Bildungsscheck NRW bis 2024: Individueller Zugang
Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024.
Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Bildungsscheck NRW bis 2024: Betrieblicher Zugang
Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Bildungscheck NRW bis 2024: Informationen für Bildungsträger
Alle Vorlagen und Dokumente für die Antragsstellung als Weiterbildungsanbieter finden Sie in der Programminformation 2.3 „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ auf folgender Seite:
Fördergeber Bildungsscheck 2.0
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union