
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung
Fachkräfte sichern und Digitalisierung gestalten - flexibles Förderangebot für Betriebe und Beschäftigte
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine Betriebe, Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln der Europäischen Union.
Um die neuen Anforderungen der Arbeitswelt besser bewältigen zu können, stehen jährlich bis zu 9,7 Mio. Euro aus Mitteln der Europäischen Union bereit.
Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. Beratungsstellen vor Ort helfen weiter und unterstützen bei der Beantragung des Förderangebots.
Was Sie wissen sollten - Basisinformationen zum Bildungscheck NRW
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen, werden bis zur Hälfte gefördert.
- Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang
Weiterkommen! Der Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende
Sie möchten beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg in einen Job? Sie möchten einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen? Sie möchten Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?
Mit dem Bildungsscheck NRW übernimmt das Land die Hälfte der Seminarkosten für Ihre berufliche Weiterbildung, höchstens jedoch 500 Euro. Sie können einen Bildungsscheck erhalten, wenn Sie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 40.000 Euro (bis max. 80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nachweisen können und Ihren Wohnsitz in NRW haben. Angesprochen werden insbesondere Beschäftigte und Berufsrückkehrende. Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert. Einzelpersonen können bis zu einem Bildungsscheck jährlich in Anspruch nehmen.
Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung verbindlich. Die Beratung ist kostenlos. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Bei Vorliegen der Kriterien zur Ausgabe von Bildungsschecks wird der Bildungsscheck im Anschluss an die Beratung ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.
Der Bildungsscheck NRW wird über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit.
Passgenau qualifizieren! Der Bildungsscheck für Betriebe
Sie möchten Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine passgenaue Qualifizierung ermöglichen und benötigen dabei finanzielle Unterstützung? Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die Hälfte der Seminarkosten, höchstens jedoch 500 Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter. Betriebe können dabei bis zu zehn Bildungsschecks jährlich für die Qualifizierung ihrer Beschäftigten erhalten.
- Betriebe mit Sitz oder Arbeitsstätte in NRW und bis zu 50 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu 10 Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten.
- Es darf maximal ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Mitarbeiterin/denselben Mitarbeiter je Kalenderjahr ausgegeben werden.
- Für Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörden können keine betrieblichen Bildungsschecks ausgegeben werden.
- Eine Bildungsscheck-Förderung für berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, ist nicht möglich (z.B. Sicherheitsingenieurin/Sicherheitsingenieur, Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter oder bei Fortbildungen zur Ladungssicherung, Betriebsratsseminare).
- Es werden auch neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning gefördert.
- Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert.
Für alle Interessierten am Bildungsscheck ist eine Beratung verbindlich. Die Beratung ist kostenlos. In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungsschecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Bei Vorliegen der Kriterien zur Ausgabe von Bildungsschecks wird der Bildungsscheck im Anschluss an die Beratung ausgehändigt und kann dann beim Weiterbildungsträger eingereicht werden.
Der Bildungsscheck NRW wird über ausgewählte Beratungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen oder Weiterbildungs-Netzwerke, wie sie in einigen Regionen bestehen. Hier finden Sie die Beratungsstelle in Ihrer Nähe:
Telefonische Auskunft zum Bildungsscheck erhalten Sie über Nordrhein-Westfalen direkt – das ServiceCenter der Landesregierung: Montags bis freitags steht das Team unter 0211 837-1929 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr für alle Bürgerinnen und Bürger bereit.
Bildungscheck Plakat und Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit
Für die Öffentlichkeitsarbeit stehen ein Flyer und ein Plakat bereit und können über das Bestellsystem des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW bestellt oder heruntergeladen werden.
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