
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft mit Beruflicher Weiterbildung
Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Eine Nachfolgeförderung ist in Vorbereitung.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit geringerem Einkommen anzubieten. Die geplante Förderung ist aktuell noch in der Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung stehen. Sobald diese veröffentlicht ist, finden Sie die Informationen dazu hier auf dieser Webseite.
Der Bildungsscheck NRW bis 2024
Die Förderung „Bildungsscheck NRW“ wurde 2024 aus förderrechtlichen Gründen eingestellt.
In der Zeit von 2006 bis 2024 wurden rund 698.300 Bildungsschecks ausgegeben, davon wurden 60 Prozent der Bildungsschecks an Firmen und 40 Prozent der Bildungsschecks an Einzelpersonen ausgegeben. Die Förderung erfolgte immer ausschließlich aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Insgesamt wurden dafür ESF-Mittel in Höhe von 260,15 Millionen Euro aufgewendet.
Bildungsscheck NRW bis 2024: Individueller Zugang
Die Beratung zu dem individuellen Bildungsscheck, sowie die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024.
Bis dahin ausgegebene individuelle Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei der zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Bildungsscheck NRW bis 2024: Betrieblicher Zugang
Die Beratung zu dem betrieblichen Bildungsscheck sowie die Ausgabe von betrieblichen Bildungsschecks ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Bis dahin ausgegebene betriebliche Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.
Bildungscheck NRW bis 2024: Informationen für Bildungsträger
Alle Vorlagen und Dokumente für die Antragsstellung als Weiterbildungsanbieter finden Sie in der Programminformation 2.3 „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ auf folgender Seite: