Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Alterssicherung

Zwei Senioren und ein kleines Kind sitzen zusammen auf einer Türschwelle.

Alterssicherung

Informationen über die Alterssicherung in der Deutschen Rentenversicherung sowie über die betriebliche und private Altersvorsorge

Einkommenssicherheit im Alter ist ein wichtiges Fundament für den sozialen Frieden in unserer Gesellschaft. Sie ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass die Menschen während ihres Arbeitslebens ohne Zukunftsangst Risiken eingehen können.

Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland gibt es schon seit dem Jahr 1890. Seitdem hat sie sich von einem kleinen Zuschuss zur wichtigsten Einkommensquelle im Alter entwickelt.  Zwei Drittel der Leistungen des gesamten Alterssicherungssystems werden heute durch die Deutsche Rentenversicherung erbracht. Zusätzlich gibt es noch die betriebliche und die private Altersvorsorge.

So funktioniert die gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist umlagefinanziert. Das bedeutet, dass Beitragseinnahmen und Zuschüsse nicht für jede versicherte Person auf einem eigenen Konto angespart, sondern für die laufenden Zahlungen an die heutigen Rentnerinnen und Rentner ausgegeben werden. Dieses System hat sich bewährt. Es ist nicht so anfällig für Schwankungen auf den Finanzmärkten und stellt sicher, dass auch die Rentnerinnen und Rentner an der Einkommensentwicklung teilhaben.

Das Umlageverfahren kann aber nur funktionieren, wenn die Einnahmen der Rentenversicherung hoch genug sind, um die Ausgaben zu decken. Der demografische Wandel stellt dieses System vor eine große Herausforderung. Dass es in Zukunft mehr Rentnerinnen und Rentner und weniger junge Menschen gibt, bedeutet aber nicht unbedingt, dass die gesetzliche Rentenversicherung unfinanzierbar wird. Es kommt nämlich nicht so sehr darauf an, wie viele Menschen es im erwerbsfähigen Alter gibt, sondern wie viele von ihnen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Wenn es also gelingt, möglichst viele Menschen in Arbeit zu bringen, kann die gesetzliche Rentenversicherung auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels weiter finanziert werden.

Zukunftsorientierte Rentenpolitik

Darum beginnt eine gute Rentenpolitik mit guter Schul- und Ausbildung, guten Löhnen, einem chancenreichen Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und einer Reduzierung der prekären Beschäftigung. Genauso wichtig sind aber auch die Prävention von Erkrankungen und die Rehabilitation, damit die Menschen möglichst lange und möglichst gesund im Erwerbsleben bleiben.

Eine solche zukunftsorientierte Politik nützt nicht nur der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern wirkt sich positiv auf die gesamte Gesellschaft aus. Außerdem kann so jede und jeder Einzelne die Grundlage für eine ausreichende Altersvorsorge legen, da die Höhe der individuellen Rente in erster Linie von der Anzahl der Versicherungsjahre und des versicherten Einkommens abhängt.

Eine solche stetige Erwerbsbiografie entspricht aber immer seltener der Realität auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitsformen werden vielfältiger, das klassische lebenslange Arbeitsverhältnis wird seltener, viele Menschen wechseln mehrfach zwischen abhängiger Beschäftigung und Selbständigkeit. Niedrige Löhne und Teilzeitarbeit, aber auch Phasen der Arbeitslosigkeit führen ebenfalls zu geringeren Rentenversicherungsbeiträgen und im Ergebnis auch zu niedrigen Rentenzahlungen.

Das Rentenversicherungsrecht muss auf diese Veränderungen reagieren, sodass sich die heutigen und zukünftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahler darauf verlassen können, nach langjähriger Berufstätigkeit im Alter, bei Erwerbsminderung oder im Falle des Todes eines nahen Angehörigen gut abgesichert zu sein.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales versteht es nicht nur als seine Aufgabe, Reformprozesse des Alterssicherungssystems auf politischer Ebene im Bundesrat zu begleiten, sondern beteiligt sich aktiv an der Diskussion um die Weiterentwicklung dieses Systems.

Übersicht Altersvorsorge

Die gesetzliche Rente ist der Spiegel des Erwerbslebens: Ihre individuelle Höhe hängt von der Dauer des Versicherungslebens und der Höhe der jeweils eingezahlten Beiträge ab. Die gesetzliche Rentenversicherung bietet eine Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und beim Tod naher Angehöriger.

Zuständig für die Durchführung der Versicherung und das Leistungsverfahren ist die Deutsche Rentenversicherung. Es gibt die bundesunmittelbaren Rentenversicherungsträger Deutsche Rentenversicherung Bund und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie landesunmittelbare Regionalträger. In Nordrhein-Westfalen sind das die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und die Deutsche Rentenversicherung Westfalen, über die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Aufsicht führt.

Daneben gibt es außerdem spezielle Versicherungs- bzw. Versorgungsträger für einzelne Berufsgruppen wie Künstler und Publizisten, Landwirte, Freiberufler und Beamte.

Was ist eine Betriebsrente?

Über den Arbeitgeber können Beschäftigte zusätzlich neben der gesetzlichen Rente für ihr Alter vorsorgen. Unter dem Begriff der betrieblichen Altersversorgung versteht man alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer zum Ende des Erwerbslebens oder auch bei Erwerbsminderung oder im Todesfall zusagt. Anders als die gesetzliche Rente ist sie nicht automatisch verpflichtend, sondern muss jeweils vereinbart werden - im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. In den meisten Branchen gibt es heute entsprechende Tarifverträge.

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer haben Sie grundsätzlich das Recht, Teile des Bruttogehalts in eine Betriebsrente umzuwandeln. Auf Nachfrage muss ein Betrieb dies anbieten. Der Arbeitgeber darf aber den Durchführungsweg vorgeben.
Sofern der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er seit 2022 außerdem gesetzlich verpflichtet, mindestens 15 % des umgewandelten Betrags als Zuschuss beizusteuern.
Bei Gewerkschaftsmitgliedern oder Beschäftigten unter einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag ist zu beachten, dass dieses Recht durch Tarifvertrag ausgeschlossen sein kann.

Für die Umsetzung stehen dem Arbeitgeber fünf Wege zur Verfügung: Er kann die Betriebsrente direkt selbst auszahlen (Direktzusage) oder die Organisation an externe Einrichtungen übertragen (an eine Unterstützungskasse, eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder an einen Pensionsfonds).

Einzahlungen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei – bei der Entgeltumwandlung fließt das Geld also „brutto wie netto" in die Rente. Die spätere Auszahlung wird dann besteuert. Auch fallen Sozialversicherungsbeiträge an, dies jedoch unter Berücksichtigung eines Freibetrages.

Neben der gesetzlichen Rente können Sie selbst fürs Alter vorsorgen. Dabei sind die Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge vielfältig. Wohneigentum, private Rentenversicherungen oder Fonds fallen bspw. darunter. 

Bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge werden vom Staat finanziell unterstützt, etwa durch Steuervorteile oder direkte Zuschüsse.  Wie stark Sie davon profitieren können, hängt von Ihrer persönlichen Lebenssituation ab. Voraussetzung für die staatlichen Zulagen ist ein zertifiziertes Anlageprodukt. Empfehlenswert ist eine unabhängige Beratung, bspw. durch die Verbraucherzentralen.

Hinweis: 
Der Deutsche Bundestag hat 2026 mit dem Altersvorsorgereformgesetz eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ziel der Reform ist die private Altersvorsorge renditestärker, kostengünstiger, einfacher und flexibler zu gestalten. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Die im Gesetz vorgesehenen neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden.

Das Thema Alterssicherung der selbständig Tätigen ist in den letzten Jahren vermehrt in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die gesetzliche Rentenversicherung ist für diese Personengruppe der direkte Ansprechpartner und klärt über die Versicherungspflicht von selbständig Tätigen auf. Nicht alle Selbständigen sind im Vergleich zu abhängig Beschäftigten versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ob eine Versicherungspflicht als selbständig Tätiger besteht, richtet sich nach der Art der Tätigkeit.
Die Pflicht, Beiträge an die Rente zu entrichten, eröffnet vielen Menschen nicht nur eine obligatorische Altersvorsorge. Sie erhalten zum Beispiel auch Leistungen der Prävention und Rehabilitation oder eine Absicherung bei Verlust der Erwerbsfähigkeit.
Weiterführende Links:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Arbeitnehmer-und-Selbststaendige/03_Selbststaendige/selbststaendige_node.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/C/clearingstelle.html

 

Übersicht Themen