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Berufsbildungsstelle
Berufsbildungsstelle nimmt zahlreiche Aufgaben rund um die Ausbildung und Umschulung der Sozialversicherungsfachangestellten wahr
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung der Sozialversicherungsfachangestellten bei den landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgern und Umschulungseinrichtungen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen (Berufsbildungsstelle).
Die Berufsbildungsstelle nimmt in dieser Funktion zahlreiche Aufgaben rund um die Ausbildung und Umschulung der Sozialversicherungsfachangestellten - vom Ausbildungsbeginn bis zur Abschlussprüfung - wahr. Die Berufsbildungsstelle
- berät die Auszubildenden und Ausbildungsbetriebe,
- überwacht die Durchführung der Ausbildung und Umschulung,
- erlässt Verordnungen und Hinweise zur Abwicklung der Prüfungen und führt diese durch.
Kurzum, die Berufsbildungsstelle ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen zur Ausbildung und Umschulung der Sozialversicherungsfachangestellten.
Weitere Informationen Berufsbildungsstelle
- Verordnung für die Durchführung von Prüfungen sowie zur Schlichtung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Prüfungs- und Schlichtungsverordnung-PSVO)
- Hinweise zur Abwicklung der Abschluss- und Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten und zur
Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse - Geschäftsordnung der zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) für den Ausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten im Ausbildungsberuf der Sozialversicherungsfachangestellten (Schlichtungsausschuss gem. § 111 Abs. 2 ArbGG)
- Informationspapier der Berufsbildungsstelle zur Abschlussprüfung (Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung)
- Mindestinhalte zu den Lernzielen des Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r - Lerngebiete Wirtschafts-, Rechts- und Sozialversicherungslehre
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Sozialversicherungsfachangestellten/zum Sozialversicherungsfachangestellten
- Ausbildungsrahmenplan für die Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
- Ausbildungsrahmenplan für die Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
- Ausbildungsrahmenplan für die Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
- Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellter/Sozialversicherungsfachangestellte (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. September 1996)
- Verordnung zur Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Krankenkassenfachwirtin, zum Krankenkassenfachwirt, Geprüfte Berufsspezialistin, Geprüfter Berufsspezialist in der gesetzlichen Krankenversicherung im Land Nordrhein-Westfalen (Fortbildungsprüfungsverordnung Krankenkassenfachwirtin, Krankenkassenfachwirt – FPVO-KKFW)
- Ausbilder-Eignungsverordnung
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