Arbeitsschutz auf Baustellen
Mit Sicherheit bauen
Rechtliche Grundlagen – Die Baustellenverordnung
Die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung - BaustellV) hat das Ziel, den Arbeitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen sicherzustellen und zu verbessern. Sie richtet sich an den Bauherrn und überträgt ihm bei der Planung der Ausführung und während der Bauphase eine Reihe von Pflichten und Aufgaben. Zugleich lässt sie den am Baugeschehen Beteiligten einen großen Gestaltungsspielraum. Mit den Instrumenten Vorankündigung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan sowie Koordinierung lässt sich die Unfallprävention erheblich verbessern.
Neue Pflichten? Neue Chancen!
Die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen", auch Baustellenverordnung genannt, gibt Ihnen für Ihr Bauvorhaben wichtige Pflichten und Aufgaben auf - aber durch die verbesserte Sicherheit auf der Baustelle auch erhebliche Vorteile:
- Erhöhte Kostentransparenz: schon bei der Planung wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Gewerke optimiert.
- Sicherer Zeitplan: Störungen des Bauablaufs durch Unfälle werden von vornherein minimiert.
- Reduktion der laufenden Kosten: spätere Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden schon in der Planung berücksichtigt.
Holen Sie sich Unterstützung:
Sie als Bauherrin/Bauherr sind für den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Ihrer Baustelle verantwortlich. Lassen Sie sich dabei unterstützen!
Sie haben die Möglichkeit, Ihre in der Baustellenverordnung genannten Aufgaben und Pflichten auf einen dann verantwortlichen Dritten zu übertragen. Das können zum Beispiel Architektur- oder Planungsbüros sein.
Sicherheit beginnt am Reißbrett
Schon bei der Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens müssen Sie an die Sicherheit auf Ihrer Baustelle denken. Berücksichtigen Sie dabei die grundlegenden Prinzipien des Arbeitsschutzes.
Hier nur die Wichtigsten:
- Gefahren für die Beschäftigten auf der Baustelle möglichst vermeiden.
- Wo dies nicht möglich ist, Gefahren minimieren.
- Gefahren an der Quelle bekämpfen, zum Beispiel gefährliche Stoffe möglichst ersetzen anstatt Schutzkleidung vorsehen.
Besonders wichtig sind diese Grundsätze bei der Einteilung von Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander ausgeführt werden.
Die Aufgaben von Koordinatoren
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf Ihrer Baustelle arbeiten, müssen Sie als Bauherrin/Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren bestellen.
Die wesentlichen Aufgaben sind:
- Schon während der Planung der Ausführung Ihres Bauvorhabens muss die/der Koordinatorin/Koordinator Gefährdungen erkennen und die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen bestimmen.
- Während der Ausführung Ihres Bauvorhabens muss die/der Koordinatorin/Koordinator die Einhaltung der festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen.
- Sie/er muss die Zusammenarbeit der verschiedenen Unternehmen auf Ihrer Baustelle organisieren.
Wer ist als Koordinatorin/Koordinator geeignet?
Umfassendes Fachwissen und praktische Erfahrung - die/der Koordinatorin/Koordinator sollte Einiges mitbringen:
- Umfassende Arbeitsschutzkenntnisse.
- Mehrjährige Erfahrung in Planung beziehungsweise Ausführung entsprechender Bauvorhaben.
- Kenntnisse über die speziellen Aufgaben als Koordinatorin/Koordinator.
Je nach Bauvorhaben muss sie/er Architektin/Architekt, Ingenieurin/Ingenieur, Technikerin/Techniker, Meisterin/Meister oder Geprüfte/Geprüfter Polierin/Polier sein.
Gut geplant ist sicher gebaut:
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan
Für größere oder besonders gefährliche Bauvorhaben muss die/der Koordinatorin/Koordinator schon im Vorfeld einen besonderen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten. Dieser Plan enthält beispielsweise:
- Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen bei der Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle.
- Regelungen zur gemeinsamen Benutzung sicherheitstechnischer Einrichtungen.
Auf der Baustelle achtet die/der Koordinatorin/Koordinator darauf, dass der Plan von allen Beteiligten eingehalten wird. Bei erheblichen Änderungen der Ausführung des Bauvorhabens muss der Plan entsprechend angepasst werden.
Frühzeitig vorausplanen:
Die Unterlage für spätere Arbeiten
Sie müssen als Bauherrin/Bauherr auch nach vielen Jahren noch wissen, was bei der Wartung und Instandsetzung Ihres Gebäudes zu beachten ist. Deshalb muss die/der Koordinatorin/Koordinator eine so genannte Unterlage zusammenstellen, die alle notwendigen Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei diesen Arbeiten enthält.
Jetzt geht's los:
Die Vorankündigung
Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie Ihr Bauvorhaben spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der Bezirksregierung (Dezernat 56) ankündigen:
- wenn voraussichtlich mehr als 30 Tage gearbeitet wird und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden oder
- wenn der Umfang der Bauarbeiten voraussichtlich mehr als 500 Personentage beträgt.
Fragen Sie Ihre/Ihren Architektin/Architekten - sie wissen, welchen Umfang Ihre Baustelle haben wird.
Wo steht was?
- Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10. Juni 1998 BGBI. I S. 1283
- Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB): Die RAB erläutern und konkretisieren die Regelungen der BaustellV. Sie werden vom Bundesarbeitsminister im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht.
Mit Sicherheit gut gebaut!
Ob Sie Ihr Eigenheim oder als Unternehmer ein Firmengebäude bauen, ob Sie einen Neubau planen oder ein vorhandenes Gebäude sanieren, umbauen oder abbrechen - als Bauherrin/Bauherr müssen Sie ein komplexes Projekt bewältigen:
- Sie haben genaue Vorstellungen vom fertigen Objekt.
- Die Finanzierung muss stimmen.
- Die Kosten müssen im Rahmen bleiben.
- Der Zeitplan muss eingehalten werden.
Diese Aspekte sind Ihnen selbstverständlich.
Genau so wichtig wie der Gang zur Bank sollte Ihnen die Sicherheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle sein. Denn auf Ihrer Baustelle arbeiten Menschen für IHR Projekt ! Als Bauherrin/Bauherr tragen Sie die Verantwortung für die Sicherheit der Beschäftigten auf Ihrer Baustelle.
Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpersonen für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen.
Fragen zur Durchführung der Baustellenverordnung beantworten in Nordrhein-Westfalen die Dezernate 56 der Bezirksregierungen. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist der Ort der Baustelle.
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