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Aufrufe ESF-Programm 2021-2027

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Aufrufe zur Projektumsetzung

Aktuelle Projektaufrufe für die ESF-Förderphase 2021-2027

In der ESF-Förderphase 2021-2027 veröffentlicht die Landesregierung Aufrufe zur Umsetzung von Programmen und Maßnahmen, die mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert werden. Die Aufrufe geben interessierten Trägern detaillierte Informationen zur Bewerbung und stehen zum Herunterladen bereit.

Projektaufrufe für ESF-Förderphase 2021-2027

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 49 Abs. (2) fortlaufend einen „Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“. Der Zeitplan dient der Transparenz über laufende und kommende Aufrufe.

Die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales politisches Ziel der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Für die Gestaltung inklusiver Lebensverhältnisse kommt der Vernetzung aller relevanter Akteure eine zentrale Funktion zu. Um diese Prozesse und inklusionspolitischen Aktivitäten zu stärken, werden seit 2016 „Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW“ gefördert. Als regionale Vernetzungsstellen und überregional wirkende Impulsgeber soll das Projekt zur Förderung inklusivere Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen im Dialog mit allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen beitragen.

Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2025 zur Einreichung von Interessenbekundungen für die Errichtung von Clearingstellen zur Sicherstellung des regelhaften Zugangs zum Gesundheitsversorgungssystem im Regierungsbezirk Detmold.

Ziel der Förderung der Clearingstellen ist es, den Zugang zum regelhaften System der Gesundheitsversorgung durch Absicherung über eine Krankenversicherung oder einer sonstigen Kostenträgerschaft zu klären. Interessenbekundungen können bis spätestens 27. Februar 2025 im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. 

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Strategie zur Fachkräfteoffensive NRW vorgesehen, das Projekt „Zukunftscampus“ voranzutreiben, um durch Lernortkooperation die Attraktivität der Beruflichen Bildung zu steigern.

Mit der Förderung von Kooperationsbüros für Zukunftscampus sollen Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung unterstützt werden, Investitionen in die Einrichtung eines gemeinsamen Bildungsangebotes in Form eines Zukunftscampus Berufliche Bildung vorzubereiten oder zu begleiten. Die Einrichtungen werden dabei unterstützt, kooperative Lehr- und Lernangebote inklusive digitaler Formate zu entwickeln und modellhaft zu erproben und die daraus resultierenden Bedarfe an Investitionen in Infrastruktur vorzubereiten oder zu begleiten.

Interessenbekundungen können bis spätestens zum 30. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.