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Informationen für Antragstellende 2021-2027

Arbeit am Computer und mit Computermaus

ESF in NRW. Informationen für Antragstellende 2021-2027

Unterlagen zur Antragstellung

Antragstellende finden hier die ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 sowie die aktuellen Unterlagen zur Antragsstellung aus der Förderphase 2021-2027.

ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 zum Herunterladen

Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2021-2027)" und die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Technischen Hilfe des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 (Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027)“ stehen hier zum Herunterladen bereit.

Hinweis: Eine Antragstellung für das Förderprogramm 2.11 „Bildungsschecks 2.0“ ist derzeit noch nicht möglich. Über Änderungen informieren wir Sie hier.
 

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Hier finden Sie zum Herunterladen die Unterlagen zur Antragstellung in der ESF-Förderphase 2021-2027. Die Dokumente orientieren sich in der Reihenfolge entlang der Nummerierung im Programmteil der ESF-Förderrichtlinie 2021-2027. Weitere Unterlagen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.

Das Förderprogramm „Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt.

Diese Dokumente sind nur für Schecks zu nutzen, die ab dem 01.07.2022 ausgegeben wurden. Für die davor ausgestellten ist der Antrag unter der Förderphase 2014-2020 zu nutzen.

Das Förderprogramm „Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung“ wurde zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.

Weitere Informationen

 

Diese Dokumente sind nur für Bildungsschecks zu nutzen, die ab dem 01.09.2020 ausgegeben wurden.

Der betriebliche und der individuelle Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wurde eingestellt. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.

Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.

Sofern kein Bildungsscheck durch die Beratungsstelle ausgestellt worden ist, kann ein Antrag auf einen Bildungsscheck bei der regional zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Ab dem 01.02.2025 erfolgt die Antragstellung ausschließlich über das Online-Antragsportal. Anträge in Papierform können seit dem 01.02.2025 daher nicht mehr gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über das Online-Antragsportal. Anträge in Papierform können nicht gestellt werden.

Das Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ wurde eingestellt.

Allgemeine Hinweise/Informationen zu JTF-kofinanzierte Einzelprojekte

Bitte verwenden Sie zur Bewerbung und Antragstellung von „JTF-kofinanzierte Einzelprojekte“ die Unterlagen unter 7.1 „ESF-kofinanzierte Einzelprojekte“.