
ESF in NRW. Informationen für Antragstellende 2021-2027
Unterlagen zur Antragstellung
Antragstellende finden hier die ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 sowie die aktuellen Unterlagen zur Antragsstellung aus der Förderphase 2021-2027.
ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 zum Herunterladen
Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2021-2027)" und die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Technischen Hilfe des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 (Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027)“ stehen hier zum Herunterladen bereit.
- ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 inkl. Anlagen
- Kriterien zur Scheckausgabe – Potentialberatung
- Kriterien zur Scheckausgabe – Bildungsscheck individueller Zugang
- Kriterien zur Scheckausgabe – Bildungsscheck betrieblicher Zugang
- Kriterien zur Scheckausgabe – Transformationsberatung
- Förderrichtlinie Technische Hilfe 2021-2027 inkl. Anlagen
- Übersicht Förderbeginn der ESF-Förderprogramme Förderphase 2021-2027
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung
Hier finden Sie zum Herunterladen die Unterlagen zur Antragstellung in der ESF-Förderphase 2021-2027. Die Dokumente orientieren sich in der Reihenfolge entlang der Nummerierung im Programmteil der ESF-Förderrichtlinie 2021-2027. Weitere Unterlagen folgen zu einem späteren Zeitpunkt.
Für Projekte mit Beginn ab 01.01.2022 bitte die folgenden Dokumente der Förderphase 2021-2027 verwenden.
Das Förderprogramm „Förderung der betrieblichen Ausbildung im Verbund“ wird zum 31.12.2023 eingestellt. Anträge können bis zum 31.12.2023 (Posteingangsstempel) schriftlich bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.
Diese Dokumente sind nur für Schecks zu nutzen, die ab dem 01.07.2022 ausgegeben wurden. Für die davor ausgestellten ist der Antrag unter der Förderphase 2014-2020 zu nutzen.
Das Förderprogramm „Beratung von Unternehmen zur Fachkräftesicherung, Potentialberatung“ wird zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.
- Antrag Potentialberatung für ausgestellte Schecks ab dem 01.07.2022
- Anlage – De-minimis-Erklärung des Antragstellers
- Merkblatt zu den „de-minimis“-Beihilfen
- Anlage – Liste der durchgeführten Beratungstage
- Erklärung zur durchgeführten Beratung
- Dokument „Tagesprotokoll der Beratung“
- „Elektronischer Fragebogen zum Abschluss der Potentialberatung“
Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.
Weitere Informationen
Interner Bereich für Beratungsstellen
Diese Dokumente sind nur für Bildungsschecks zu nutzen, die ab dem 01.09.2020 ausgegeben wurden.
Für die davor ausgestellten ist der Antrag unter der Förderphase 2014-2020 zu nutzen.
Der betriebliche Zugang des Förderprogramms „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“ wird zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang für Beschäftigte und Berufsrückkehrende wird fortgeführt.
- Antrag für ausgestellte Bildungsschecks ab dem 01.09.2020
- Teilnahmebestätigung Bildungsscheck
- Anlage zum Antrag Bildungsscheck – Auflistung der Bildungsschecks
- Regionale Zuständigkeit der Bezirksregierungen
- Informationen für Weiterbildungsanbieter
- Beihilferechtliche Regelung zum Förderprogramm „Kompetenzentwicklung von Beschäftigten durch Bildungsscheckverfahren“
- Bildungsscheck-Ansprechpersonen
Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.
Sofern kein Bildungsscheck durch die Beratungsstelle ausgestellt worden ist, kann ein Antrag auf einen Bildungsscheck bei der regional zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.
- Antrag „Beratungsstellen Bildungsscheck“
- Muster „Weiterleitungsvertrag“
- Anlage – Weiterleitung der Zuwendung
Information für Beratungsstellen
Das Förderprogramm „Perspektiven im Erwerbsleben“ wird zum 31.12.2023 eingestellt.
Das Förderprogramm „Transformationsberatung“ wird zum 31.12.2023 eingestellt. Ab 01.01.2024 werden keine Schecks mehr ausgegeben. Bereits ausgegebene Schecks können weiterhin eingelöst werden.
- Antrag „Transformationsberatung“
- Anlage – De-minimis-Erklärung des Antragstellers
- Merkblatt zu den „de-minimis“-Beihilfen
- Anlage – Liste der durchgeführten Beratungstage
- Erklärung zur durchgeführten Beratung
- Dokument „Tagesprotokoll der Beratung“
- Dokument „Unternehmensstrategie“
- „Elektronischer Fragebogen zum Abschluss der Transformationsberatung“
Die Kriterien zur Ausstellung finden Sie auf dieser Seite unterhalb der ESF-Förderrichtlinie.
Weitere Informationen
Interner Bereich für Beratungsstellen
- Antrag „Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“
- Anlage „Bescheinigung über eine Anerkennung nach §§ 14 ff. Weiterbildungsgesetz NRW (WbG)“
- Anlage „Bescheinigung Anerkennung Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII“
- Anlage „Informationen zu den Basissprachkursen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen“
Allgemeine Hinweise/Informationen zu ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
- Hinweise zur Beantragung von Zuwendungen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2021-2027
- Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
Bewerbung für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
- Grunddaten zur Beantragung von Fördermitteln für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
- Finanzierungsplan für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte – Restkostenpauschale
- Finanzierungsplan für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte – arbeitsplatzbezogene Ausgaben
- Maßnahmeplanung über das im Projekt eingesetzte Personal – Restkostenpauschale
- Maßnahmeplanung über das im Projekt eingesetzte Personal – arbeitsplatzbezogene Ausgaben
- Weiterleitung der Zuwendung
Antragsunterlagen – nur nach Aufforderung durch die Geschäftsstelle der AG Einzelprojekte
- Antrag Einzelprojekte Standardeinheitskosten für Funktionen und Restkostenpauschale
- Maßnahmeplanung über das im Projekt eingesetzte Personal – Restkostenpauschale
- Antrag Einzelprojekte Personaleinsatz nach Funktionen mit arbeitsplatzbezogenen und projektbezogenen Ausgaben
- Maßnahmeplanung über das im Projekt eingesetzte Personal – arbeitsplatzbezogene Ausgaben
- Anlage – Tätigkeitsdarstellung zur Einordnung zu den Funktionen
- Antrag „Coach2Change“
- Anlage 4 der ESF-RL, Postleitzahlenverzeichnis zur JTF-Gebietskulisse
- Anlage „Nachweis zum durchgeführten Coaching zum ESF-Förderprogramm 8.1 Coach2Change“
- Ansprechpartner: Just Transition Fund (JTF): Zuständigkeit Bezirksregierungen „Coach2Change“
- Anlage – Weiterleitung der Zuwendung
Allgemeine Hinweise/Informationen zu JTF-kofinanzierte Einzelprojekte
Bitte verwenden Sie zur Bewerbung und Antragstellung von „JTF-kofinanzierte Einzelprojekte“ die Unterlagen unter 7.1 „ESF-kofinanzierte Einzelprojekte“.
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