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Soziale Inklusion

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Soziale Inklusion

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

Inklusion hat das gleichberechtigte Zusammenleben aller Menschen zum Ziel. Menschen, die als beeinträchtigt oder behindert gelten, sollen nicht länger ausgegrenzt werden. Denn: Auch wer nicht zählen kann, zählt mit, auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen.
Bild zeigt das Titelmotiv vom Teilhabebericht NRW 2020
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Teilhabebericht NRW 2020

Über das Inklusionsgrundsätzegesetz hat der Gesetzgeber die Landesregierung verpflichtet, dem Landtag regelmäßig über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und den Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu berichten. Auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordert dazu auf, ein kontinuierliches Berichtswesen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen aufzubauen.