Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen soll eine eigene Preisstatue bekommen
Die Preisträgerinnen und Preisträger des nächsten Inklusionspreises im Jahr 2026 sollen mit einer neuen Preisstatue geehrt werden. Dazu hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales jetzt einen Wettbewerb gestartet.
Mit einem künstlerischen Wettbewerb möchte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eine Preisstatue für den Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen schaffen, mit der ab dem kommenden Jahr, die Preisträgerinnen und Preisträger für herausragende Inklusionsprojekte geehrt werden sollen.
Mit dem künstlerischen Wettbewerb setzt das Ministerium ein Zeichen für kreative Teilhabe und gelebte Inklusion.
Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gestalten gemeinsam ein sichtbares Symbol für Anerkennung, Vielfalt und Zusammenhalt in Nordrhein-Westfalen. Der Wettbewerb steht damit ganz im Zeichen des Leitgedankens: „Inklusion gemeinsam gestalten“.
Der Wettbewerb zur Gestaltung einer Inklusionspreises-Statue besteht aus zwei Phasen.
Phase 1: Künstlerinnen und Künstler mit und ohne Beeinträchtigung reichen - einzeln oder als Tandem - Konzepte für eine Preisfigur mit einer Kurz-Vita sowie geeigneten Belegen (zwei Fotos von bis zu drei Figuren), die sie bereits erschaffen haben – ein. Frist zur Einreichung: 30.11.2025
Eine Jury wählt daraus bis zum 15.12.2025 fünf Künstlerinnen, Künstler oder Künstlertandems (aus einem Künstler mit Beeinträchtigung und einem ohne) aus, die zur Teilahme am Wettbewerb eingeladen werden.
Phase 2: Die einzelnen Künstler oder Künstlertandems haben bis zum 15.02.2026 Zeit, einen Prototypen mit Beschreibung sowie einem Angebot für die Realisierung einer Figur anzufertigen und im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen (Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf) abzugeben.
Eine Jury wählt ab 27.02.2026 den Siegerentwurf aus.
Kontakt & Einreichung:
Alle Fragen bitte an inklusionspreis [at] mags.nrw.de (inklusionspreis[at]mags[dot]nrw[dot]de) oder an Patrick Diebenbusch unter 0211-855-3528
Mitglieder der Jury:
Die Jury besteht u.a. aus:
- Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann (MdL)
- Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen
- Ulrika Eller-Rüter, Künstlerin aus NRW
- Clara Gott, Künstlerin kaethe:k Kunsthaus, Brauweiler
- Bärbel Lange, Künstlerin Kunsthaus KAT18, Köln
Vergütung:
Die Künstler(tandems), die zur Teilnahme aufgefordert worden sind und einen Prototypen beigetragen haben (und nicht der Siegerentwurf sind), erhalten eine Aufwandsentschädigung von 500 € pro Person, d.h. die Tandems bekommen 1.000 € (Brutto inkl. MwSt). Der Künstler, bzw. das Künstlertandem, das Sieger ist und die Figur finalisieren soll, erhält 5.000 € (Brutto, inkl. MwSt.). Die Anfertigungskosten werden separat in Rechnung gestellt.
Kriterien für die Bewertung (Punkte) der Entwürfe durch die Jury:
- Beherrschung des Materials
- Reproduzierbarkeit (Eignung als Preis - max. 30cm hoch / Ausschlusskriterium)
- Ästhetik (visuelle Ausstrahlung)
- Ausdruckskraft (emotionale Tiefe)
- Bedeutung (Konzept hinter dem Werk)
- Originalität
- Künstler oder Künstlertandems mit Beeinträchtigung erhalten einen Zusatzpunkt
Hinweise:
Das Gewinner-Kunstprodukt (die Preisfigur) geht mit all seinen Rechten nach der Produktion an das Land Nordrhein-Westfalen über. In der Folge werden die Figuren immer unter Nennung der Namen des Künstler(tandems) reproduziert. Der/Das Künstler(tandem) darf mit seinem Produkt werben. Das Land NordrheinWestfalen wird den Prozess des Wettbewerbs öffentlichkeitswirksam begleiten. Damit muss der/das Künstler(tandem) einverstanden sein.