Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen
Kein Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen in Nordrhein-Westfalen
Die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sollen auch weiterhin vom Schulgeld befreit sein. Daher hat die Landesregierung die Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe bis Ende 2031 verlängert. Damit werden die Schülerinnen und Schüler weiterhin um die bisher von Ihnen getragenen Schulkosten entlastet.
Aufgrund der erheblichen Steigerungen der Ausbildungszahlen in den Gesundheitsfachberufen nach Einführung der Schulgeldfreiheit hat die Landesregierung beschlossen, diese Förderung weiterzuführen. Die Förderung entlastet die Schülerinnen und Schüler erheblich, abgewickelt wird das Verfahren über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten. Anträge können von den Schulträgern bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Sie sind auch für die Bewilligung der Förderung zuständig. Grundlegend wird die Förderung pro besetztem Ausbildungsplatz nach den Konditionen der Förderrichtlinie gewährt.
Die finanzielle Zuwendung ist möglich für eine Ausbildung in folgenden Berufen:
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen bzw. Masseure und medizinische Bademeister
- Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten.
- Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
- Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe hat die Landesregierung bereits am 1. September 2018 vollzogen. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen seitdem 70 Prozent des bis dahin von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes übernommen.
Weitere Hinweise und Details
- Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1)
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1a)
- Verzeichnis der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer (Anlage 1b)
- Vorlage für den Zuwendungsbescheid (Anlage 2)
- Vorlage für den Verwendungsnachweis (Anlage 3)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (Anlage 3a)