Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen
Kein Schulgeld in den Gesundheitsfachberufen in Nordrhein-Westfalen
Mehr Menschen für eine Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen gewinnen - das ist Ziel der von der Landesregierung initiierten Einführung der vollständigen Schulgeldfreiheit. Mit Blick auf den Fachkräftemangel stellt das nordrhein-westfälische Gesundheits- und Sozialministerium erhebliche zusätzliche finanzielle Mittel bereit, um die Gesundheitsfachberufe attraktiver zu machen.
Die Förderung entlastet die Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildenden erheblich, abgewickelt wird das Verfahren über die Träger der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten.
Anträge können von den Schulträgern bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Sie sind auch für die Bewilligung der Förderung zuständig.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstattet das von der jeweiligen Ausbildungsstätte erhobene Schulgeld je besetztem Ausbildungsplatz vollständig - auf Grundlage der am 31. Dezember 2017 geltenden Konditionen und ergänzt um eine in die neue Förderrichtlinie aufgenommene jährliche Steigerung. Für Ausbildungsstätten, die damals noch nicht bestanden, gibt es Sonderregelungen.
Die finanzielle Zuwendung ist möglich für eine Ausbildung in folgenden Berufen:
- Ergotherapie
- Logopädie
- Physiotherapie
- Podologie
- Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen bzw. Masseure und medizinische Bademeister
- Pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten.
- Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie
- Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik
Den Einstieg in die Schulgeldfreiheit für die Gesundheitsfachberufe hat die Landesregierung bereits am 1. September 2018 vollzogen. Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen seitdem 70 Prozent des bis dahin von den Schülerinnen und Schülern bzw. den Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen erhobenen Schulgeldes übernommen.
Weitere Hinweise und Details- Förderrichtlinie Gesundheitsfachberufe
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1)
- Anlage zum Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage 1a)
- Verzeichnis der Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer (Anlage 1b)
- Vorlage für den Zuwendungsbescheid (Anlage 2)
- Vorlage für den Verwendungsnachweis (Anlage 3)
- Anlage zum Verwendungsnachweis (Anlage 3a)
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