Psychiatrie – großes Angebot an Hilfen
Bürgerinnen und Bürgern mit psychischen Erkrankungen steht ein breit gefächertes Angebotsspektrum an ambulanten, teilstationären und vollstationären Hilfen zur Verfügung.
Als erste Anlaufstelle für die Beratung über die Behandlungsmöglichkeiten innerhalb der jeweiligen Region werden in den Kommunen und kreisfreien Städten sozialpsychiatrische Dienste in der Regel in den Gesundheitsämtern vorgehalten.
Kliniken bieten auch Ambulanzen an
In der Regel halten die Krankenhäuser eine psychiatrische Institutsambulanz (PIA) vor. Aktuell gibt es in NRW 124 PIAs für Erwachsene und 32 PIAs für Kinder und Jugendliche. Neben den fachärztlichen Praxen haben die Institutsambulanzen durch ihre ambulanten Behandlungsangebote und ihre Anbindung an stationäre Einrichtungen eine wichtige Brückenfunktion. Im ambulanten Bereich bestehen zusätzlich zu den fachärztlichen Praxen und den PIAs weitere Behandlungsmöglichkeiten im Rahmen der ambulanten Psychotherapie, der ambulanten psychiatrischen Pflege, der ambulanten Soziotherapie und der Heilmittel (bspw. Ergotherapie, Physiotherapie, Sprach- und Sprechtherapie). Zudem werden Leistungen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation angeboten.Soziale Integration betroffener Menschen
Durch eine gemeindeintegrierte therapeutisch und rehabilitativ ausgerichtete personenzentrierte psychiatrische Hilfestruktur können zwangsweise Unterbringungen von psychisch kranken Menschen bei krankheitsbedingter Fremd- oder Selbstgefährdung verhindert werden. Sie erleichtert zudem die soziale Integration der betroffenen Menschen und wirkt einer Stigmatisierung und Ausgrenzung entgegen.Wenn ein Mensch sich selbst oder andere gefährdet, kann er zwangsweise in der psychiatrischen, psychosomatischen oder kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses untergebracht werden. Welches Krankenhaus verpflichtet ist, diese Patientin oder diesen Patienten aufzunehmen, hängt von dem Ort ab, an dem die Notwendigkeit der zwangsweisen Unterbringung festgestellt wurde. Eine entsprechende Regelung findet sich im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten des Landes NRW (PsychKG). Krankenhäuser können auch Patientinnen und Patienten aufnehmen, die nicht aus ihrem Versorgungsgebiet stammen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
Im Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Hilfen für Menschen mit psychischen Störungen und die Voraussetzungen für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung in Rahmen einer psychiatrischen Krankenhausbehandlung festgeschrieben. Eine Unterbringung ist nur zulässig, wenn auf Grund eines durch eine psychische Erkrankung bedingten Verhaltens gegenwärtig eine erhebliche Selbstgefährdung oder eine erhebliche Fremdgefährdung besteht, die nicht anders abgewendet werden kann.
Das PsychKG ist 2016 novelliert worden und diese Novelle zum 01. Januar 2017 in Kraft getreten. Im neuen Gesetz werden die aktuellen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der UN-Behindertenrechtskonvention und des Patientenrechtegesetzes berücksichtigt und umgesetzt.
Der Gesetzesvollzug unterliegt der gerichtlichen Überprüfbarkeit und der staatlichen Aufsicht. Zu den Kontrollmaßnahmen gehören vor allem Begehungen der betreffenden Kliniken durch die staatlichen Besuchskommissionen, in die neben Fachärzten und Juristen auch Vertretungen der Betroffenen und der Angehörigen berufen werden. Über die Tätigkeit der Besuchskommissionen erfolgt alle zwei Jahre ein Bericht an den Landtag.
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) legt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales regelmäßig Gesundheitsberichte als Grundlage gesundheitspolitischer Planungen vor. Diese Landesgesundheitsberichte sollen dem Landtag zugeleitet werden. Mit diesen Vorgaben sind Aufgaben der Berichterstattung und Planung formuliert.
Mit der Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) wurde dieser Auftrag explizit auch für den Bereich der psychiatrischen Hilfen gesetzlich verankert. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes besteht die Verpflichtung für das Ministerium, einen Landespsychiatrieplan vorzulegen. Im Frühjahr 2015 war im Hinblick auf die Novellierung des PsychKG entschieden worden, in einem beteiligungsorientierten Prozess unter Einbezug von Betroffenenverbänden, Leistungsträgern, Leistungserbringern und Fach- und Wohlfahrtsverbänden die Grundlage für eine Landespsychiatrieplanung und die damit verbundene Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung zu erarbeiten.
Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses im Zeitraum von Mai 2015 bis September 2016 wurden in einem schriftlichen Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht enthält eine umfassende Bestandsaufnahme sowie von den Beteiligten entwickelte grundsätzliche Anforderungen an die Versorgung, konzeptionelle Ansätze zur Weiterentwicklung sowie Handlungsempfehlungen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses beteiligungsorientierten Prozesses und des im PsychKG vorgegebenen Auftrags ist in Abstimmung mit anderen fachlich beteiligten Ressorts der Landespsychiatrieplan NRW erarbeitet worden. Herzstücke des Plans sind die Darstellung der Handlungsfelder, die auf Basis der Ergebnisse aus der beteiligungsorientierten Phase aus Sicht des Landes vordringlich zu bearbeiten sind, sowie die Benennung konkreter Handlungsschritte, mit denen die psychiatrische Versorgung in den kommenden Jahren qualitativ weiterentwickelt werden soll. Schwerpunkte liegen etwa bei der Reduktion von Zwang in der Psychiatrie, der Förderung psychiatrischer Verbundstrukturen oder dem Ausbau ambulanter Krisendienste.
Im Bereich der Verknüpfung von Prävention und Hilfen setzt die Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf die Verstärkung von Maßnahmen, die auf den Erhalt und die Verbesserung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gerichtet sind. Hierzu hat die Landesgesundheitskonferenz im Dezember 2010 eine entsprechende Entschließung verabschiedet.
Unter Beteiligung aller Verantwortungsträger wurde 2013 eine Landesinitiative mit den Zielen gestartet, Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, Risikogruppen zu unterstützen und Lebenswelten durch gute Koordination der Sektoren Gesundheit, Kommunale Hilfen, Kita, Schule und Familienförderung zu vernetzen:
Dabei wurden die Versorgung von Menschen mit psychischen Störungen in Krisensituationen sowie die regionalen Kooperations- und Verbundstrukturen in den Blick genommen. Darüber hinaus richtete sich der Fokus der Untersuchungen auf das Beschwerdewesen sowie die Selbsthilfestrukturen für Menschen mit psychischen Störungen/Erkrankungen.
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