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Soziales Entschädigungsrecht

Unterstützung für Betroffene des Bottroper Apothekenskandals

Soziales Entschädigungsrecht

Wer z.B. als Opfer einer Gewalttat oder aufgrund eines Impfschadens einen gesundheitlichen Schaden erleidet, hat unter Umständen Anspruch auf staatliche Unterstützungsleistungen. Ansprüche und Leistungen sind im Sozialen Gesetzbuch XIV unter dem Begriff „Soziales Entschädigungsrecht“ zusammengefasst. Gemeint sind hier gesundheitliche Folgen schädigender Ereignisse, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt.

Zum Beispiel: 

  • Gewalttaten
  • Kriegsauswirkungen beider Weltkriege
  • Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes
  • Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe.
     

Hinterbliebene wie Witwen und Witwer sowie Kinder und Eltern können ebenfalls Anspruch auf Leistungen haben.

Die beiden Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) übernehmen die Durchführung des Sozialen Entschädigungsrechts. Hier können Sie sich beraten lassen und Entschädigung beantragen.

Die Leistungen bemessen sich nach Umfang und Schwere der Schädigungsfolgen sowie dem jeweiligen Bedarf. Sowohl Geld- als auch Sachleistungen sind möglich.

Nähere Informationen zur Antragstellung und zu den Leistungen finden Sie, wenn Sie den Links im Kasten „Mehr Informationen / Links & Verweise“ folgen.“

Überblick Kontaktmöglichkeiten

Menschen, die durch eine Gewalttat eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können für die wirtschaftlichen und gesundheitlichen Folgen dieser Tat Entschädigungsleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bzw. dem Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) erhalten. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Betroffene Opfer eines rechtswidrigen und vorsätzlichen Angriffs geworden sind, der unter Umständen auch tätlich sein muss.

Zuständig für die Durchführung der Antragsverfahren sind die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen Lippe, auf deren Seite Sie weitere Informationen erhalten. 

Info-Hotline für Opfer von Gewalttaten und deren Angehörigen

0800-654-654-6

Die Info-Hotline ist kostenlos. Wenn Sie von einem Festnetzanschluss in Nordrhein-Westfalen anrufen, werden Sie direkt mit einem geschulten Ansprechpartner verbunden.

Antragsverfahren

Die Antragsbearbeiterinnen und Antragsbearbeiter klären den Sachverhalt auf, indem sie Ermittlungen anstellen, medizinische Unterlagen hinzuziehen oder Zeugen befragen. Die Antragsteller müssen hierfür alle erforderlichen Angaben machen und soweit möglich zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Ihren Antragsvordruck können Sie online ausfüllen und im Anschluss per Post zu dem für Sie zuständigen Landschaftsverband schicken. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Traumaambulanzen

Nach einer Gewalttat ist schnelle psychologische Hilfe wichtig. Traumaambulanzen sind Kliniken, die im Umgang mit seelischen Verletzungen besonders kompetent sind. Hier erhalten Betroffene Beratung und therapeutische Betreuung. Eine Liste der Traumaambulanzen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie jeweils auf den Seiten der beiden Landschaftsverbände.
 

Betroffene, die nach einer öffentlich empfohlenen Schutzimpfung über Prophylaxemaßnahme eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die auf die Impfung zurückzuführen ist, können hierfür Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bzw. dem Sozialgesetzbuch (SGB XIV) erhalten. Zuständig für die Durchführung der Antragsverfahren sind die Landschaftsverbände Rheinland in Köln und Westfalen Lippe in Münster, auf deren Website sie weitere Informationen erhalten.

Antragsverfahren

Die Antragsbearbeiterinnen und Antragsbearbeiter klären den Sachverhalt auf, indem sie Ermittlungen anstellen, medizinische Unterlagen hinzuziehen, oder Zeugen befragen. Die Antragsteller müssen hierfür alle erforderlichen Angaben machen und soweit möglich zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Ihren Antragsvordruck können Sie online ausfüllen, im Anschluss per Post zu dem für Sie zuständigen Landschaftsverband schicken. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Aktuelle Informationen

Derzeit führt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit den Landschaftsverbänden durch die Firma Biomath GmbH eine deskriptive Studie durch, die das Ziel hat, die Impfschadensakten der Landschaftsverbände systematisch aufzuarbeiten. Weitere Informationen über die Durchführung und die Hintergründe der Impfstudie erhalten Betroffene über die FAQ’s, ein ausführliches Studienkonzept sowie einer Kurzfassung der Firma Biomath GmbH.

Landschaftsverband Rheinland
Soziales Entschädigungsrecht
Deutzer Freiheit 77-79
50679 Köln
E-Mail: post [at] lvr.de (post[at]lvr[dot]de)
 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Amt für Soziales Entschädigungsrecht
Von-Vincke-Str. 23-25
48143 Münster
E-Mail: ser [at] lwl.org (ser[at]lwl[dot]org)