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Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation - Materialien und Berichte

Foto: Tisch mit Informationsflyern zu ESF-Förderangeboten

Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation - Materialien und Berichte 2014-2020

Hinweise, Berichte und Downloads zu Öffentlichkeitsarbeit und Evaluation 2014-2020

Alle Materialien der Förderphase 2014-2020 inklusive REACT-EU finden Sie hier zum Herunterladen. Förderlogos, Plakat, Vorhaben-Liste sowie Informationen zum ESF-Begleitausschuss.

Informationspflichten zur Öffentlichkeitsarbeit von Zuwendungsempfangenden in der ESF-Förderphase 2014-2020

Zuwendungsempfangende von ESF-geförderten Maßnahmen sind verpflichtet, gegenüber den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie gegenüber der Öffentlichkeit auf die Förderung durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Nordrhein-Westfalen in geeigneter Weise aufmerksam zu machen.
Nachfolgend finden Sie die grundlegenden Hinweise für Zuwendungsempfangende.

Die Vorgaben für die Öffentlichkeitsarbeit der Zuwendungsempfangenden wurden am 01.07.2021 leicht angepasst.

Verpflichtendes Plakat mit Informationen zum geförderten Projekt

Zuwendungsempfangende von MItteln der Förderphase 2014-2020 waren verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die Förderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des ESF an einer gut sichtbaren Stelle (z.B. im Eingangsbereich) während der Projektdurchführung anzubringen. Das verpflichtende Plakat wurde am 01.07.2021 angepasst. Die aktualisierten Plakate galten für Projekte mit und ohne Beteiligung von finanziellen Mitteln aus der EU-Initiative REACT-EU. 

Berichtspflichten

Zuwendungsempfangende werden gebeten, die von ihnen durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit zu dokumentieren. Die Erfüllung der Publizitäts- und Informationsauflagen wird bei Vor-Ort-Kontrollen und mit dem Verwendungsnachweis durch die Bewilligungsbehörden geprüft.

Wenn die Pflichten zur Information und Publizität nicht eingehalten werden, verstoßen Zuwendungsempfangende gegen Auflagen des Zuwendungsbescheides. Generelle oder wiederholte Verstöße gegen die Publizitätsvorschriften können zur Aufhebung der Zuwendung und auch zur Rückforderung einer Förderung führen.

Standard-Formulierung

Zuwendungsempfangende von Mitteln der ESF-Förderphase 2014-2020 hatten ab dem 01.07.2021 folgende Standard-Formulierung zu verwenden:

„Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds / REACT-EU als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie“.

Embleme und Logos für Zuwendungsempfangende

Zuwendungsempfangende von Maßnahmen, die durch den Europäischen Sozialfonds – REACT-EU und das Land Nordrhein-Westfalen finanziert werden, sind verpflichtet, bei jeder Form der Außen- (und Innen-) Darstellung des Projektes an herausgehobener Stelle auf die Förderung hinzuweisen. Hierzu werden die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union verwendet.
Mit Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur Initiative REACT-EU am 01.07.2021 wurde das Emblem der Europäischen Union mit der Initiative REACT-EU zusammengeführt. Bis zum Ende der Förderphase 2014-2020 gilt, dass Programme/Projekte, die im Rahmen von REACT-EU umgesetzt werden, die aktuellen REACT-EU-Logos verwenden müssen. Bei Programmen/Projekten, die aus anderen ESF-Mitteln kofinanziert werden, ist es den Zuwendungsempfangenden freigestellt, ob sie die alten Logos beibehalten oder die neuen Logos verwenden.

Für die Begleitung und Steuerung des ESF in Nordrhein-Westfalen wurde ein Begleitausschuss eingerichtet. Im Rahmen der Programmbegleitung wachte der Begleitausschuss partnerschaftlich mit der Verwaltungsbehörde darüber, dass das operationelle Programm ordnungsgemäß durchgeführt wurde und hatte dazu die in Artikel 47 - 49 CPR festgelegten Aufgaben, Pflichten und Befugnisse.

Der Vorsitz des ESF-Begleitausschusses für die Förderphase 2014-2020 oblag dem Staatssekretär des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend dem Abteilungsleiter der Abteilung II „Arbeit und Qualifizierung“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Begleitausschuss tagte mindestens zweimal jährlich. Näheres zur Zusammensetzung und zum Aufgabenbereich ist in einer Geschäftsordnung geregelt.

Der ESF-Begleitausschuss für die Förderphase 2014-2020 hat seine Arbeit mit der Konstituierung des ESF-Begleitausschusses für die Förderphase 2021-2027 am 06.12.2022 beendet. Im Übergang der Förderphasen wird sich - soweit notwendig - der neu konstituierte Begleitausschuss auch den eventuell noch anstehenden Aufgaben der Förderphase 2014-2020 widmen.

Kommunikationsstrategie

Die NRW-Kommunikationsstrategie legte Informations- und Kommunikationsmaßnahmen fest, mit denen der Europäische Sozialfonds in der Öffentlichkeit bekannter gemacht wurde.

Publizitätsbericht

Die ESF-Fondsverwaltung erstellte einen Bericht über die im Rahmen der ESF-Kommunikationsstrategie in NRW durchgeführte Öffentlichkeitsarbeit.

Zur vertiefenden Bewertung der Programmumsetzung wurden gemäß des vereinbarten Evaluationsplans Evaluationsstudien auf Ebene der strategischen Ziele/Prioritätsachsen durchgeführt.

Alle Begünstigten, die in der Förderperiode 2014-2020 eine Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Nordrhein-Westfalen erhielten, wurden in eine "Liste der Vorhaben" aufgenommen. Die Verwaltungsbehörde im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW veröffentlichte diese Liste und aktualisierte sie halbjährlich. Somit wurde die Transparenz zu den eingesetzten EU-Geldern hergestellt. Grundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013.