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Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Zur Deckung des Personalbedarfs in den Pflege- und Gesundheitsberufen gehört neben den eigenen Aus- und Weiterbildungsbildungsaktivitäten nicht zuletzt auch die Gewinnung von qualifiziertem Pflegepersonal aus dem Ausland.
Zur Deckung des Personalbedarfs in den Pflege- und Gesundheitsberufen gehört neben den eigenen Aus- und Weiterbildungsbildungsaktivitäten nicht zuletzt auch die Gewinnung von qualifiziertem Pflegepersonal aus dem Ausland. Dabei spielt die Anerkennung der beruflichen Qualifikation eine Schlüsselrolle. Das MAGS NRW hat die Anerkennungsverfahren für approbierte Heilberufe sowie die Pflege- und Gesundheitsfachberufe in der Bezirksregierung Münster zentralisiert.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Bezirksregierungen zuständig.
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