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Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung

Berufseinstiegsbegleitung: Hilfestellung auf dem Weg in Ausbildung und Beruf

Förderinstrument "Berufseinstiegsbegleitung" (BerEb NRW)

Das Förderangebot der Berufseinstiegsbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die auf dem Weg in die Ausbildung besondere Hilfestellung benötigen. Die Berufseinstiegsbegleitung hat sich als Förderinstrument bewährt und wird aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen kofinanziert.

Gemeinsam ans Ziel kommen - Berufseinstiegsbegleitung für förderungsbedürftige Schülerinnen und Schüler

Im Rahmen des Förderprogramms unterstützen Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter junge förderungsbedürftige Menschen beim Übergang von der Schule bis in die Berufsausbildung. Angesprochen sind Schülerinnen und Schüler, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss und anschließend eine Ausbildung anstreben und auf diesem Weg besondere Hilfestellung benötigen.

Die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb NRW) beginnt bereits ab der Vorabgangsklasse, unterstützt beim Schulabschluss und begleitet in den ersten Monaten der Ausbildung. Während dieser Zeit kümmern sich die Berufseinstiegsbegleiterinnen und -begleiter vor allem um Fragen des Übergangs in die Berufsausbildung, helfen bei Bewerbungsunterlagen, bei der Vermittlung in Praktika und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Sie helfen auch bei der Bewältigung von persönlichen Problemen und unterstützen die jungen Menschen mit sozialpädagogischer Kompetenz.

Die Betreuung von Jugendlichen durch die Berufseinstiegsbegleitung NRW umfasst eine Betreuungszeit von 18 Monaten während der Schulzeit und bis zu 18 Monaten nach der Schulzeit.

Die Teilnahme ist kostenlos. Jugendliche und ihre Eltern können ihre Lehrerin oder Lehrer ansprechen, ob eine Teilnahme an der Schule möglich ist. Alle notwendigen Informationen gibt auch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit.

Die Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung Nordrhein-Westfalen (BerEb NRW) nach § 49 SGB III wird seit dem Jahr 2021 mit jeweils 50 % durch Landesmittel und durch Mittel der Bundesagentur für Arbeit getragen.

Ein Flyer informiert Schülerinnen und Schüler zum Förderinstrument. Die Publikation kann über den Broschürenservice des MAGS kostenlos bestellt und heruntergeladen werden.

FAQ informiert zum Maßnahmejahr 2022/23

Zur Schaffung von Transparenz hat das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium häufige Fragen (FAQ) und Antworten zum Berufseinstiegsbegleitung ab dem Maßnahmejahr 2022/23 zusammengestellt.

Bericht Basisseminar zur Berufseinstiegsbegleitung

Im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurden rund 60 zumeist frisch gestartete Mitarbeitende für ihre umfängliche Rolle in der Berufseinstiegsbegleitung am Übergang Schule- Beruf sensibilisiert und geschult.

Kontakt und Information

Ansprechpersonen im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen:

  • jens.stuhldreier [at] mags.nrw.de (subject: Werkstattjahr) (Dr. Jens Stuhldreier)
  • nadia.kraam [at] mags.nrw.de (subject: Werkstattjahr) (Dr. Nadia Kraam)
Zitat:
Bei uns in Nordrhein-Westfalen sollen alle Jugendlichen erfolgreich in Ausbildung und Berufsleben starten können. Die Berufseinstiegsbegleitung unterstützt dabei, den Weg in den Beruf zu schaffen und Ziele aus eigener Kraft zu erreichen.
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen