
Gefahrstoffe und Biostoffe
Sicherer Umgang mit chemischen und biologischen Stoffen
Chemische Stoffe werden bei der Herstellung und Verwendung von nahezu allen Produkten in unserem modernen Leben eingesetzt und sind fast überall in der Industrie, in Handwerksbetrieben und in Privathaushalten anzutreffen. Viele dieser Chemikalien können die Gesundheit gefährden, akut etwa beim Einatmen oder beim Hautkontakt, oder langfristig ernsthafte Gesundheitsschäden verursachen.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Herstellerinnen bzw. Hersteller und Händlerinnen bzw. Händler sind daher gefordert, Beschäftigte, Vertriebspartnerinnen bzw. -partner und Kundinnen bzw. Kunden vor gefährlichen Einwirkungen durch Gefahrstoffe und Biostoffe zu schützen.
Die Gefahrstoffverordnung
Arbeitsschutz lebt von verständlichen und eingängigen Vorschriften. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) folgt dieser Idee und ist ein wichtiger Beitrag zu einem modernen Arbeitsschutzrecht. Die Gefahrstoffverordnung enthält bestehende und bewährte Schutzstandards und bietet Unternehmen gleichzeitig Entscheidungsspielräume.
Die Biostoffverordnung
Wie große Teile der Gefahrstoffverordnung richtet sich auch die Biostoffverordnung in erster Linie an die Arbeitgeberin bzw. den Arbeitgeber. Die Biostoffverordnung enthält alle wesentlichen Vorschriften wie ein sicherer Umgang mit Biostoffen gewährleistet werden kann. Insbesondere in dem technischen Regelwerk zur Biostoffverordnung wird auf verschiedene Branchen wie die Abfallsammlung oder Laboratorien ausführlich eingegangen.
Hervorzuheben sind neu eingeführte Regelungen zur Schaffung eines Sicherheitsbewusstseins oder auch Regelungen zu psychischen Belastungen beim Umgang mit Biostoffen.
Krebserzeugende Gefahrstoffe
Besondere Stoffeigenschaften rufen besonders zu berücksichtigende Gefährdungen hervor. So sind zum Beispiel bei krebserzeugenden Gefahrstoffen besondere Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Ungefähr ein Drittel der anerkannten Berufserkrankungen lässt sich auf Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zurückführen. Die Mehrzahl aller tödlich verlaufenden Berufskrankheiten basieren auf Krebserkrankungen durch Gefahrstoffexpositionen. Dies gilt es stetig zu verringern.
So finden immer wieder Kampagnen und Aktionen zu diesem Thema auf nationaler, aber auch internationaler Ebene zur Unterstützung für die Praxis statt.
Aktuell widmet sich die 3. Periode der Deutschen Gemeinsamen Arbeitsschutzstrategie (GDA) u. a. diesem Thema. Mit dem Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" erhalten alle Akteure im Arbeitsschutz Hilfestellung zu diesem Thema. Im GDA-Portal finden sich zahlreiche Hilfestellungen u. a. auch der Gefahrstoff-Check - dieser hilft bei der ersten Ermittlung im Betrieb vor Ort.
- GDA Arbeitsprogramm "Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"
- GDA-Portal Krebs am Arbeitsplatz
- GDA-Gefahrstoff-Check
Gefahrstoffschutzpreis 2024 |
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird im Jahr 2024 zum fünfzehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro verleihen. Unter dem Motto „STOP dem Krebs am Arbeitsplatz“ steht auch dieses Jahr der Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen im Fokus. Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen schützen. Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen, Personengruppen, als auch Unternehmen und Organisationen. Weitere Informationen finden Sie unter: |
Die EU-OSHA informierte in Ihrer Kampagne „Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ in dem Jahr 2018-2019 umfänglich zu diesem Thema. Ziel ist es, für die Thematik zu sensibilisieren und die Umsetzung von Schutzmaßnahmen voranzutreiben. Anschauliche Praxislösungen finden sich auf den Seiten der „Roadmap on Carcinogens“. Hier können auch innovative Praxislösungen eingebracht werden.
In Nordrhein-Westfalen ist die Überwachung der Gefahrstoffverordnung sowie der Biostoffverordnung eine der Aufgaben der jeweils örtlich zuständigen Bezirksregierung. Kompetente Ansprechpartner Ansprechpersonen der Arbeitsschutzverwaltung finden Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksregierung oder dem Arbeitsschutz-Telefon Nordrhein-Westfalen.
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