
Grunderwerb und Baumaßnahmen
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ist zuständig für die Prüfung und die Genehmigung von Erwerb und Leasen von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Baumaßnahmen der Sozialversicherungsträger, die der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterliegen.
Grundlage für die Genehmigung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Baumaßnahmen gemäß § 85 SGB IV sind:
- Die Genehmigungsgrundsätze des Bundesamtes für Soziale Sicherung zu § 85 SGB IV (Grundsätze 85) in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Leitfaden „Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen für immobilienwirtschaftliche Maßnahmen“ des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen ist als Bewertungsmaßstab nach § 70 Abs. 3 Satz 3 SGB IV zu beachten.
Die baufachliche Begutachtung genehmigungspflichtiger Baumaßnahmen wird regelmäßig vom Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB NRW) Düsseldorf durchgeführt.
Bitte nehmen Sie frühzeitig, am besten schon vor dem formellen Genehmigungsantrag, Kontakt zum Ministerium auf. Es ist sinnvoll, sich zu einem möglichst frühen Zeitpunkt über das beabsichtigte Vorhaben auszutauschen. Dies kann gerne in einer Videokonferenz geschehen. Zur Vorbereitung dieser Videokonferenz orientieren Sie sich bitte an der beigefügten Musterpräsentation (pptx).
Die Vorbereitung des Antrags soll das beigefügte Dokument zur Antragsstruktur (PDF) erleichtern. Die bei der Antragstellung einzureichenden Unterlagen können Sie der anliegenden Checkliste (PDF) entnehmen.
Des Weiteren finden Sie hier auch eine Excel-Tabelle zur Kalkulation der Kosten (xlsx) einschließlich der Indexierung und der Berücksichtigung von Risikozuschlägen. Die Risikobewertung kann anhand der beigefügten Checkliste (PDF) vorgenommen werden.
Wichtig:
Nach der Genehmigung der Baumaßnahme ist jährlich zum 31. Juli die Vorlage eines Zwischenberichtes (wenn die Baumaßnahme nicht im laufenden Jahr abgeschlossen wird) und nach der Fertigstellung die Vorlage eines Abschlussberichtes erforderlich.
Schreiben Sie uns am besten eine E-Mail an: Aufsicht-Rentenversicherung-NRW [at] mags.nrw.de (Aufsicht-Rentenversicherung-NRW[at]mags[dot]nrw[dot]de)
Oder Sie schicken uns Ihr Anliegen postalisch an:
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat III B 2
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf