Ergotherapeutin/Ergotherapeut
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten befähigen zum Beispiel kranke oder behinderte Menschen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Umwelt, zu einer größtmöglichen Handlungsfähigkeit in den Lebensbereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit.
Bei der ergotherapeutischen Behandlung werden die jeweilige Lebensphase, der Lebensbereich sowie die individuellen Voraussetzungen und Bedürfnisse hinsichtlich der Betätigung und der Umweltanforderungen berücksichtigt.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Vollzeit drei Jahre (2.700 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht / 1.700 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an zugelassenen Ergotherapieschulen und unter anderem in ergotherapeutischen Praxen und Krankenhäusern statt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die Ergotherapie-Ausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen schulgeldfrei.
Die ergotherapeutische Ausbildung ist bislang teilakademisiert, sodass die Berufszulassung sowohl über eine berufliche als auch über eine hochschulische Ausbildung erworben werden kann.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Ergotherapiestudium.
Weitere Informationen
Hochschulisch ausgebildete Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten leisten einen wertvollen Beitrag zum Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen in die Versorgungspraxis und können durch neue Versorgungskonzepte und Lösungsansätze zu einer Verbesserung der Patientenversorgung beitragen.
Ab dem 01. Januar 2025 wird der bestehende ergotherapeutische Modellstudiengang als Regelstudiengang angeboten. Grund dafür sind die Änderungen durch das Pflegestudiumstärkungsgesetz.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales setzt sich darüber hinaus weiterhin für die zeitnahe Reformierung des veralteten Berufsgesetzes ein.
Das Ergotherapiestudium wird an folgender Hochschule in NRW angeboten:
Die bestehende Modellstudiengang der Ergotherapie läuft zum 31. Dezember 2024 aus. Studierende können das Studium nach den Vorgaben der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Rechtslage beenden.
- „Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten (Ergotherapeutengesetz - ErgThG)“
- „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten (Ergotherapeuten-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - ErgThAPrV)“
- „Zuständigkeitsverordnung Heilberufe Nordrhein-Westfalen (ZustVO HB)“
- „Modellstudiengangsverordnung (ModStVO)“
- „Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz (GBWEG)“
- „Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)“
Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:
Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe
Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.
"Social Media"-Einstellungen
Wenn Sie diese Felder durch einen Klick aktivieren, werden Informationen an die nachfolgenden Dienste übertragen und dort gespeichert:
Facebook, X/Twitter, Youtube, Pinterest, Instagram, Flickr, Vimeo
Bitte beachten Sie unsere Informationen und Hinweise zum Datenschutz und zur Netiquette bevor Sie die einzelnen Sozialen Medien aktivieren.
Datenfeeds von sozialen Netzwerken dauerhaft aktivieren und Datenübertragung zustimmen: