
Apothekerin/Apotheker
Das Betreiben einer Apotheke ist in Deutschland an die Approbation der betreibenden Apothekerin oder des betreibenden Apothekers gebunden. Der Beruf zählt zu den freien Berufen.
Pharmazeutische Ausbildung
Im Studiengang der Pharmazie bestehen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus).
Die Studienplätze werden zentral durch die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben.
Weitere Informationen
Einzelheiten über den Verlauf der pharmazeutischen Ausbildung finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.
Zuständig für die Abnahme der staatlichen Prüfung ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie NRW. Das Zeugnis über den Dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes anerkannt.
Die Ausübung des Apothekerberufs ist nur Personen gestattet, die eine Approbation oder Berufserlaubnis besitzen. Für deren Erteilung sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig.
Die Aufsicht über die Apothekerinnen und Apotheker nehmen die Apothekerkammer Nordrhein und Westfalen-Lippe wahr.