Diätassistentin/Diätassistent
Der Beruf der Diätassistentin bzw. des Diätassistenten gehört zu den qualifizierten Gesundheitsfachberufen in Deutschland und nimmt im Bereich Ernährungstherapie eine besondere Stellung ein. Diätassistentinnen und Diätassistenten sind der einzige speziell für die Ernährungstherapie ausgebildete, bundesrechtlich geregelte nichtärztliche Heilberuf. Die Berufsbezeichnung ist, im Gegensatz zu anderen zu findenden Bezeichnungen wie „Ernährungsberater“ oder „Ernährungscoach“, gesetzlich geschützt und darf nur nach erfolgreich abgeschlossener staatlicher Ausbildung geführt werden.
Unter dem folgenden Link finden Sie weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Diätassistentinnen und Diätassistenten arbeiten auf ärztliche Anordnung oder im Rahmen ärztlicher Verordnungen und sind wichtige Mitglieder interdisziplinärer Behandlungsteams. Sie begleiten Menschen mit ernährungsmitbedingten Erkrankungen wie Diabetes mellitus, Adipositas, Magen-Darm-Erkrankungen, Nahrungsmittelallergien, Krebs- oder Stoffwechselerkrankungen. Darüber hinaus sind sie auch in der Prävention tätig und unterstützen Menschen dabei, ihre Ernährung gesundheitsfördernd und individuell angepasst zu gestalten.
Durch ihre fundierte Ausbildung, die staatliche Anerkennung und die enge Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärzten sowie anderen Gesundheitsfachberufen leisten Diätassistentinnen und Diätassistenten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung und zur erfolgreichen Behandlung ernährungsabhängiger Erkrankungen.
Weitere Informationen
Die Ausbildung zur Diätassistentin bzw. zum Diätassistenten basiert auf dem Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Diätassistentengesetz) und erfolgt an staatlich anerkannten Schulen. Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen staatlichen Prüfung ab.
Während der Ausbildung erwerben die angehenden Diätassistentinnen und Diätassistenten umfassende medizinische, ernährungswissenschaftliche und praktische Kenntnisse. Ziel der Ausbildung ist es, die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zur eigenverantwortlichen Durchführung diättherapeutischer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen zu vermitteln. Hierzu gehören insbesondere das Erstellen individueller Ernährungspläne, das Planen, Berechnen und Herstellen wissenschaftlich anerkannter Diätformen sowie die Durchführung ernährungstherapeutischer Beratungen und Schulungen.
Die Ausbildung umfasst insgesamt 3050 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie weitere 1400 Stunden praktische Ausbildung in Kliniken, Rehabilitationszentren, und ambulanten Praxen für Ernährungstherapie und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die Ausbildung erfolgt praxisnah und vermittelt frühzeitig wichtige Erfahrungen im ambulanten und klinischen Alltag.
Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:
Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe
Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.