Logopädin/Logopäde
Logopädinnen und Logopäden beraten, untersuchen und behandeln auf Basis einer ärztlichen Verordnung Menschen aller Altersgruppen mit Stimm-, Sprech-, Sprach- oder Schluckstörungen.
Unter dem folgenden Link finden Sie weiterführende Informationen der Bundesagentur für Arbeit.
Sie können selbstständig logopädische Befunde erheben, die logopädische Therapie eigenverantwortlich planen, durchführen und dokumentieren. Sie beraten die Betroffenen und deren Angehörige hinsichtlich des logopädischen Befundes und der störungsbildspezifischen Behandlungsmöglichkeiten und leiten die Betroffenen zu eigenständigen Übungen an.
Die berufliche Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre (1.740 Stunden theoretischer und fachpraktischer Unterricht / 2.100 Stunden praktische Ausbildung). Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Logopädieschulen und unter anderem in logopädischen Praxen oder Rehabilitationseinrichtungen statt.
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt seit dem 01.01.2021 vollständig das Schulgeld für die Ausbildung. Die berufliche Logopädieausbildung ist für die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen somit schulgeldfrei.
Neben der beruflichen Ausbildung kann die Berufszulassung als Logopädin oder Logopäde auch durch eine hochschulische Ausbildung erworben werden. Nähere Informationen finden Sie unter dem Abschnitt Logopädiestudium.
Ausbildungsstätte für Gesundheits- und Pflegeberufe
Zuständige Behörde für die Schulen im Gesundheitswesen sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des MAGS unter:
Ausbildungsstätten für Gesundheits- und Pflegeberufe
Für die Zulassung zum Beruf sowie die damit verbundene Berufsaufsicht sind die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter der Kommunen, Kreise) zuständig.
Weitere Informationen
Hochschulisch ausgebildete Logopädinnen und Logopäden leisten einen wertvollen Beitrag zum Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Versorgungspraxis und helfen mit, die Patientenversorgung durch neue Versorgungskonzepte und Lösungsansätze stetig zu verbessern.
Die akademische Ausbildung von Logopädinnen und Logopäden wurde im Rahmen von Modellstudiengängen jahrelang erfolgreich erprobt. Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht das Gesetz über den Beruf des Logopäden die Fortführung der bisherigen Modellstudiengänge als unbefristete Regelstudiengänge. Die Gesamtstundenzahl des Studiums beträgt mindestens 3.840 Stunden, wovon mindestens 1.900 Stunden auf die praktische Ausbildung entfallen.
Folgende Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bieten Logopädiestudiengänge nach dem Gesetz über den Beruf des Logopäden an:
Zudem gibt es andere Studienformate, die an eine berufliche Logopädieausbildung oder eine bereits erworbene Berufszulassung anknüpfen. Darüber hinaus ermöglichen weitere Studiengänge eine Zulassung zur Behandlung von Störungsbildern/Indikationen im Bereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Nähere Informationen zu den zulassungsfähigen Studiengängen können Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbands finden.