Hebammenkreißsaal - kompetent und gut versorgt von Anfang an!
Ministerium fördert Versorgungsmodell zur Stärkung der klinischen geburtshilflichen Versorgung.
„Hebammenkreißsäle tragen nachweislich zu positiven Rahmenbedingungen in Kreißsälen bei. Sie sind ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der klinischen Versorgung. Mit der neuen Förderphase machen wir einen weiteren großen Schritt, um die Versorgung von Schwangeren in Nordrhein-Westfalen nachhaltig zu verbessern“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Wesentliche Bestandteile des Konzepts sind die von Hebammen und Ärzteschaft gemeinsam erarbeiteten Kriterienkataloge zur Aufnahme und Weiterleitung sowie die kontinuierliche, selbstständige Betreuung während der Geburt durch erfahrene Hebammen. Die Forschungsergebnisse der durch das Land Nordrhein-Westfalen geförderten Studie des Universitätsklinikums Bonn zur Geburt im hebammengeleiteten Kreißsaal belegen die medizinische Sicherheit des Versorgungsmodells und positive Auswirkungen auf Geburtsverläufe. Darüber hinaus fördert der Hebammenkreißsaal die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Hebammen und die Arbeitszufriedenheit der Hebammen.
Förderung von Hebammenkreißsälen auch 2024 gesichert
Die Förderung von Hebammenkreißsälen durch das Land Nordrhein – Westfalen kann 2024 fortgesetzt werden. In 2023/2024 wurden neun Geburtshilfekliniken durch die Förderung der Implementierung in Form von Sach- und Personalausgaben unterstützt.
- Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen zur Implementierung von Hebammenkreißsälen in NRW
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anträge auf eine Förderung im Jahr 2024 sind bis zum 31. März 2024 möglich.
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