
Organspende schenkt Leben
Hilfe für schwerstkranke Menschen - ein Organspendeausweis schafft Klarheit
Jede Organspender hilft anderen schwerstkranken Menschen, die dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. In der Bevölkerung gibt es eine hohe Bereitschaft, nach dem Tod Organe zu spenden. Umfragen zeigen, dass 81 Prozent der Menschen in Deutschland der Organspende positiv gegenüberstehen. Allerdings hat nur ein Drittel der Bevölkerung tatsächlich einen Organspendeausweis ausgefüllt.
Gut informierte Menschen und eine breite gesellschaftliche Akzeptanz der Organspende sind wesentliche Grundlagen zur Erhöhung der Organspendebereitschaft. Denn gut informierte Menschen sind eher bereit, sich für die Organspende zu entscheiden. Um potentielle Spenderinnen und Spender zu sensibilisieren, Vorurteile und Ängste auszuräumen und sie zu motivieren, einen Organspendeausweis auszufüllen, ist gezielte Aufklärung wichtig.
Das seit dem 1. November 2012 geltende Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz zielt darauf ab, durch eine ergebnisoffene Beratung
mehr Menschen für eine Organspende zu gewinnen. Daher sind alle Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten ab 16 Jahren regelmäßig über das Thema Organspende zu informieren, ihnen Organspendeausweise zur Verfügung zu stellen und sie aufzufordern, eine Entscheidung zu treffen.
Im Transplantationsgesetz ist festgelegt, dass sich Menschen bereits ab dem 14. Lebensjahr gegen und ab dem 16. Lebensjahr für eine Organspende aussprechen können.
Zahlen zur Organspende
Anzahl postmortaler Organspender/innen
2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 146 | 163 | 179 |
Deutschland | 797 | 955 | 932 |
Anzahl postmortal gespendeter Organe
2017 | 2018 | 2018 | |
---|---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 450 | 494 | 586 |
Deutschland | 2.594 | 3.113 | 2.995 |
Anzahl der durchgeführten Transplantationen nach postmortaler Organspende
2017 | 2018 | 2019 | |
---|---|---|---|
Nordrhein-Westfalen | 685 | 742 | 780 |
Deutschland | 2.765 | 3.264 | 3.192 |
Quelle: Deutsche Stiftung Organtransplantation - DSO
Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinandersetzen, sich eine eigene Meinung dazu bilden und eine Entscheidung treffen. In einem Organspendeausweis kann einer Organentnahme nach dem Tod zugestimmt, widersprochen oder die Entscheidung hierüber einer Person des Vertrauens übertragen werden. Es ist auch möglich, bestimmte Organe von der Spende auszuschließen oder die Zustimmung für eine Organspende auf bestimmte Organe zu beschränken. Das Ausfüllen eines Spenderausweises schafft Klarheit und erspart Angehörigen eine schwierige Entscheidung im Fall einer ohnehin extrem belastenden Situation.
Das Gesundheitsministerium hat zusammen mit dem Landessportbund eine Initiative ins Leben gerufen, die sich insbesondere an die rund fünf Millionen Mitglieder aller Sportvereine in Nordrhein-Westfalen richtet. Die Informationen zur „Traumpass-Kampagne“ umfassen auch die wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende sowie Zahlen und Fakten zu diesem Thema.
Einen Organspendeausweis können Sie hier auf der Internet-Seite Traumpass-Organspendeausweis unter der Rubrik Bestellungen und Download ausdrucken oder auch bestellen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es neun anerkannte Transplantationszentren. Die Zulassungen sind organspezifisch differenziert.
- Universitätsklinikum Aachen
- Herzzentrum NRW Bad Oeynhausen
- Knappschaftskrankenhaus Bochum - Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum
- Universitätsklinikum Bonn
- Universitätsklinikum Düsseldorf
- Universitätsklinikum Essen
- Universitätsklinikum Köln
- Städt. Kliniken Köln-Merheim (Kooperation mit der Universitätsklinik Köln)
- Universitätsklinikum Münster
Am 27. Januar 2016 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Die Veröffentlichung des Gesetzes vom 2. Februar 2016 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt Ausgabe 2016 Nr. 4 vom 12.2.2016 erfolgt (GV. NRW. 2016 S. 78).
Die neuen Bestimmungen zum Gesetz zur Ausführung des TPG sind am Tage nach der Verkündung in Kraft getreten. In dem novellierten Gesetz wurden insbesondere bundesrechtliche Regelungen, die 2012 in den Gesetzen zur Änderung des Transplantationsgesetzes und zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz getroffen wurden, umgesetzt bzw. konkretisiert. Durch neue Regelungen soll der Organspendeprozess unterstützt und befördert werden. Die wichtigsten neuen Regelungen im AG-TPG sind folgende:
- § 1 benennt die nach Landesrecht zuständigen Stellen zur Aufklärung der Bevölkerung über die Themen Organspende, Organentnahme und Organtransplantation;
- § 4, der insbesondere die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern festlegt, enthält ergänzende Regelungen zur Qualifikation, organisationsrechtlichen Stellung und Freistellung von Transplantationsbeauftragten. Außerdem sind Transplantationsbeauftragte verpflichtet, innerhalb von drei Jahren nach ihrer Bestellung die Teilnahme an einer curricularen Fortbildung zum Thema Organspende nachzuweisen. Das soll sicherstellen, dass sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben die notwendige Qualifikation haben;
- § 5 verpflichtet die Krankenhausträger, dem für Gesundheit zuständigen Ministerium oder dessen Beauftragten auf Verlangen schriftlich Auskunft zu erteilen. Damit wird dem Erfordernis nach aktuellen Daten und Transparenz Rechnung getragen.
Die juristischen Hintergründe und Inhalte der Novellierung des AG-TPG sind in einem Beitrag von Frau Prof. Dr. Dorothea Prütting, Bochum, ausführlich erläutert. Der Beitrag steht Ihnen als Download in der rechten Spalte der Seite zur Verfügung.
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