Hausarztaktionsprogramm
Förderung des Landes für Hausärztinnen, Hausärzte und Hausarztpraxen
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit dem Hausarztaktionsprogramm (HAP) in kleineren Kommunen finanzielle Anreize für zusätzliche hausärztliche Versorgungsangebote.
Mit dem Hausarztaktionsprogramm (HAP) nimmt das Land Nordrhein-Westfalen seine politische Mitverantwortung für die Sicherstellung der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung wahr. Unterschiedliche Maßnahmen in festgelegten Fördergemeinden (Kommunen mit bis zu 30.000 Einwohnern mit einer ungünstigen Altersstruktur der Ärzteschaft) werden gefördert, um punktuellen Engpässen in der hausärztlichen Versorgung präventiv entgegen zu wirken.
Die Antragstellung erfolgt online über das Förderportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Dort sind die fünf Fördermöglichkeiten im Rahmen des Hausarztaktionsprogrammes als jeweils eigenständiges Förderprogramm mit den maßgeblichen Informationen hinterlegt:
Förderrichtlinie für Hausärztinnen und Hausärzte ab 2026
- Anlage 1 Fördergemeinden
- Anlage 2 Antrag Standortförderung
- Anlage 3 Antrag Lehrpraxenförderung
- Anlage 4 Antrag Qualifizierungsmaßnahme
- Anlage 5 Antrag Quereinstieg
- Anlage 6 Antrag Zusatzqualifikation
- Anlage 7 Verwendungsnachweis Standortförderung, Lehrpraxen und Zusatzqualifikation
- Anlage 8 Verwendungsnachweis Qualifizierungsmaßnahme und Quereinstieg
- Anlage 9 Schriftliche Selbstverpflichtung Standortförderung
- Anlage 10 Erläuterungen zur De-minimis Beihilfe
- Anlage 11 De-minimis-Bescheinigung
- Anlage 12 De-minimis-Erklärung