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Inklusionsämter - Schwerbehinderte Menschen integrieren und Arbeitgeber unterstützen

Inklusionsämter unterstützen die Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben

Die Inklusionsämter übernehmen bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben wichtige Aufgaben. Sie sind für betroffene Menschen mit Behinderung sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichermaßen tätig. Zugleich sind sie auch für die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe zuständig.

Inklusionsämter - Angebot und Kontaktdaten

Die Inklusionsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben. Ihr Auftrag ist, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu sichern und zu fördern. Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) sind:

  • Leistungen an schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (die sogenannte "Begleitende Hilfe im Arbeitsleben")
  • Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
  • Kurse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Klicken Sie auf den jeweiligen Kreis oder die jeweilige Stadt, um zu den Ansprechpersonen der Inklusionsämter in Nordrhein-Westfalen zu gelangen. Die Landkarte ist ein zusätzlicher visueller Service, der aufgrund der technischen Voraussetzungen, nicht barrierearm zur Verfügung steht. Die Informationen können in barrierearmer Version über die unten stehende Liste der Kreise und kreisfreien Städte abgerufen werden.