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Versorgungsgebiet 5: Köln, Leverkusen, Erftkreis, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis
Verhandlungsergebnisse, Stellungnahmen und weitere Informationen
Die Krankenhauslandschaft in NRW ist in 16 Versorgungsgebiete aufgeteilt, mit denen eine flächendeckende, stationäre Versorgung sichergestellt werden soll. Die Versorgungsgebiete setzen sich aus Kreisen und kreisfreien Städten zusammen.
Zum Versorgungsgebiet zugehörige Kreise bzw. kreisfreie Städte:
- Köln
- Leverkusen
- Erftkreis
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Zuständige Behörde:
Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger:
- Verhandlungsergebnisse zwischen den Verbänden der Krankenkassen und der Krankenhausträger (Stand: 17. Mai 2023)
- Erläuterungen zu den Verhandlungsergebnissen
Stellungnahmen der kommunalen Gesundheitskonferenzen
- Stellungnahme der kommunalen Gesundheitskonferenz Rheinisch-Bergischer Kreis I
- Stellungnahme der kommunalen Gesundheitskonferenz Rheinisch-Bergischer Kreis II
- Stellungnahme der kommunalen Gesundheitskonferenz Köln
Stellungnahmen der Kreise, kreisfreien Städte
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