Vereinbarungen für Behinderten-Werkstätten in NRW
Eine Vereinbarung ist ein besonderer Vertrag.
Zwei oder mehr Partner machen den Vertrag zusammen.
Die Partner regeln in dem Vertrag ihre Zusammenarbeit.
In NRW gibt es zwei neue Vereinbarungen für Werkstätten.
Auf dieser Internet-Seite können Sie
die Vereinbarungen in Leichter Sprache lesen.
Sie können die Vereinbarungen auch herunterladen
und ausdrucken.
Wer hat die Vereinbarungen gemacht?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
von Nordrhein-Westfalen hat die Vereinbarung gemacht.
Das Ministerium hat mit vielen Partnern zusammen-gearbeitet.
Das sind die Partner:
- Die Landes-Arbeitsgemeinschaft von Werkstätten
für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen.
- Die Regional-Direktion Nordrhein-Westfalen
von der Bundes-Agentur für Arbeit.
- Die Deutsche Renten-Versicherung
Westfalen, Rheinland und Bund.
- Der Landschafts-Verband Rheinland.
Die Abkürzung ist: LVR.
- Der Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
Die Abkürzung ist: LWL
Es habe auch mehrere Interessen-Vertretungen
von Menschen mit Behinderungen mitgearbeitet.
Zum Beispiel:
Die Landes-Arbeitsgemeinschaft
von den Werkstatträten in Nordrhein-Westfalen.
Die Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit
für Menschen mit sehr schweren Behinderungen
Das Ziel von der Vereinbarung
Menschen mit sehr schweren Behinderungen können
in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten.
Oder bei den neuen anderen Leistungs-Anbietern.
In der Vereinbarung steht zum Beispiel:
Welche Angebote für Menschen
mit sehr schweren Behinderungen
gibt es in den Werkstätten?
Wie kann man die Angebote in Zukunft noch besser machen?
In den anderen Bundes-Ländern in Deutschland
können Menschen mit sehr schweren Behinderungen
oft nicht in einer Werkstatt arbeiten.
Das Land NRW sagt: Auch Menschen mit sehr schweren Behinderungen
bekommen einen Platz in einer Werkstatt.
Das ist wichtig für die Inklusion.
Hier können Sie die Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit für Menschen mit
sehr schweren Behinderungen in Werkstätten und bei anderen
Leistungs-Anbietern in Nordrhein-Westfalen in Leichter Sprache lesen und herunterladen.
Die Vereinbarung über Qualitäts-Sicherung und
Gewalt-Schutz für Werkstätten
Das Ziel von der Vereinbarung
In der zweiten Vereinbarung geht es um
Qualitäts-Sicherung und Gewalt-Schutz.
In der Vereinbarung steht:
Die Werkstätten sollen sich gut
um die Beschäftigen kümmern.
Die Qualität von der Betreuung
und die Anleitung bei der Arbeit
müssen in Ordnung sein.
Die Werkstätten sollen die Menschen
besser vor Gewalt schützen.
Die Beschäftigen in den Werkstätten dürfen
dabei mitreden und ihre Meinung sagen.
Zum Beispiel: Der Werkstatt-Rat.
Jede Werkstatt soll einen Plan machen,
wie der Schutz vor Gewalt
in der Werkstatt aussehen soll.
Hier können Sie die Rahmen-Vereinbarung über
Qualitäts-Sicherung und Gewalt-Schutz für Werkstätten in Nordrhein-
Westfalen in Leichter Sprache lesen und herunterladen.
Wie kann man der Vereinbarung beitreten?
Die Vereinbarung soll von vielen beachtet werden.
Viele Werkstätten sollen der Vereinbarung beitreten.
Beitreten bedeutet:
Die Werkstatt findet die Vereinbarung gut.
Die Werkstatt will sich für die Vereinbarung einsetzen.
Hier können Sie die Beitritts-Erklärung zur Rahmen-Vereinbarung über
Qualitäts-Sicherung und Gewalt-Schutz für Werkstätten in Nordrhein-
Westfalen in Leichte Sprache lesen und herunterladen.
Am besten ist es so:
Der Werkstatt-Rat und die Werkstatt-Leitung
sprechen miteinander über die Vereinbarung.
Und dann unterschreiben sie gemeinsam
die Beitritts-Erklärung.
Aber vielleicht möchte die Werkstatt-Leitung nicht beitreten.
Dann kann der Werkstatt-Rat auch alleine beitreten.
Danach schicken Sie die Beitritts-Erklärung ans Ministerium.
Sie können die Beitritts-Erklärung als Brief schicken.
Die Adresse ist:
Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW
Referat VI B 3
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Oder Sie schicken die Beitritts-Erklärung als E-Mail.
Schicken Sie die E-Mail an Frau Halmans.
Die E-Mail-Adresse ist: isabelle.halmans[at]mags.nrw.de (isabelle[dot]halmans[at]mags[dot]nrw[dot]de)
Wer hat diesen Text gemacht?
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
hat diesen Text gemacht.
Der Text in Leichter Sprache ist
vom Büro für Leichte Sprache Volmarstein.
Beschäftigte aus der Werkstatt für behinderte Menschen
in der Evangelischen Stiftung Volmarstein
haben den Text in Leichter Sprache geprüft.
Die Bilder sind von © Lebenshilfe für Menschen
mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
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