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Fragen und Antworten zum Krankenhausplan

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Fragen und Antworten zum Krankenhausplan

Wissenswertes rund um den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen

Was ist ein Krankenhausplan? Warum gibt es eine neue Krankenhausplanung? Was macht der neue Plan nun anders? Antworten auf diese und andere Fragen bietet der Fragen-und-Antworten-Katalog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen.

Was ist ein Krankenhausplan?

Die Bundesländer sind für die Sicherstellung der stationären, medizinischen Versorgung der Bevölkerung verantwortlich. Dafür stellen sie einen eigenen Krankenhausplan auf. Mit der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan (sogenannte „Plankrankenhäuser“) hat das Krankenhaus eine vereinbarte Versorgung zu gewähren und hat im Gegenzug Anspruch auf Fördermittel des Landes.

Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken.

Im Detail:
Der Krankenhausplan setzt sich gemäß § 12 des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalens (KHGG NRW) aus Rahmenvorgaben und den regionalen Planungskonzepten zusammen. Die Rahmenvorgaben, umgangssprachglich auch „Krankenhausplan“ genannt, geben die allgemeinen qualitativen und strukturellen Bedingungen vor, die ein Krankenhaus erfüllen muss, damit es einen medizinischen Versorgungsauftrag erhalten kann. Die regionalen Planungskonzepte sind die praktische Umsetzung der Rahmenvorgaben in den nordrhein-westfälischen Regionen. Hier werden die Versorgungsaufträge an die Krankenhäuser nach umfassenden regionalen Verhandlungen vergeben.

Warum gibt es eine neue Krankenhausplanung?

In einem Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft wurde festgestellt, dass es in Nordrhein-Westfalen – mit einigen Ausnahmen – eine nahezu flächendeckende stationäre Versorgung gibt. Allerdings wurde auch deutlich, dass die Krankenhauslandschaft sich zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität orientiert.

Nordrhein-Westfalen hat daraufhin die Krankenhausplanung neu ausgerichtet. Der Zuspruch aus den fachlichen Reihen unterstreicht, dass dieser Weg richtig und bundesweit vorbildlich ist.

Der Krankenhausplan 2022 stellt vor allem die Bedürfnisse von Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt –  und auch die Beschäftigten und Krankenhäuser profitieren.

Mit dem neuen Plan kann das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten. Grundlage dafür ist eine Ausrichtung anhand des tatsächlichen Bedarfs: Es wird nun auf Basis von konkreten Fallzahlen und Qualitätsvorgaben geplant. All das konnte der bisherige Krankenhausplan nicht leisten.

Was regelt der neue Plan?

Der Krankenhausplan 2022 soll die Behandlungsqualität und flächendeckende medizinische Versorgung sicherstellen und die Zusammenarbeit zwischen den Krankenhäusern stärken.

Vor diesem Hintergrund wurde mit dem Krankenhausplan 2022 eine differenzierte Planungssystematik eingeführt, die effektive Steuerung, Transparenz und Qualität verbindet. Es werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden.

Was ist im bisherigen Plan weniger gut gelaufen?

Der Plan von 2013 war sehr allgemein gehalten. Qualität und Bedarf konnten kaum kontrolliert werden. Die Krankenhäuser konnten weitgehend selbst entscheiden, welche Leistungen sie erbringen.

Die Folge war oft ein unproduktiver Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern um Patientinnen und Patienten, Geld und Personal. Das führte zu wirtschaftlichem Druck auf viele Einrichtungen.

Grundlage für die Planung war die starre Zahl der Betten – nicht der tatsächliche Bedarf vor Ort. Das führte auch zu Über- oder Unterversorgung in einigen Regionen.

Was macht der neue Plan nun anders?

Mit dem Krankenhausplan 2022 werden sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen ausgewiesen, die die medizinischen Fachgebiete und Unterdisziplinen abbilden. Mit insgesamt 64 Leistungsgruppen (60 somatische, 4 psychiatrische) wird das differenzierte Versorgungsbild je Krankenhaus nun deutlicher als bisher.

Jede Leistungsgruppe ist an Qualitätskriterien geknüpft, die eine hochwertige Versorgung sicherstellen.

Die Verteilung der Versorgungsaufträge erfolgte bisher – und auch in den anderen Bundesländern – anhand der Bettenangaben. Dem Krankenhaus wurde eine Bettenanzahl zugeschrieben, die es aufzustellen hat. Wie viele Patientinnen und Patienten aber wirklich in den aufgestellten Betten lagen, ist in dieser Vorgehensweise nicht ersichtlich. Daher plant das Land NRW nun näher am tatsächlichen Versorgungsgeschehen – anhand von Fallzahlen. Nachrichtlich wird die Bettenanzahl den Krankenhäusern angegeben. Anhand einer Bedarfsermittlung und -prognose kann in den regionalen Planungskonzepten auf Basis tatsächlich erbrachter Fallzahlen verhandelt werden, welches Krankenhaus welche Leistung erbringen soll.

Bei der Verteilung der Versorgungsaufträge wird selbstverständlich darauf geachtet, dass eine angemessene Erreichbarkeit der Leistungsangebote für die Bevölkerung sichergestellt ist.

Die Versorgungslandschaft wird transparenter und die Patientinnen und Patienten können sich noch mehr darauf verlassen, dass das Krankenhaus, welches eine bestimmte Leistung erbringt, Erfahrung hat und die Qualitätsvorgaben erfüllt.

Wer hat den Krankenhausplan entwickelt?

Die Rahmenvorgaben wurden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit dem Landesausschuss für Krankenhausplanung erarbeitet.

Dafür wurde die Arbeitsgruppe Krankenhausplanung eingerichtet, die sich mit der grundlegenden Gestaltung des Plans beschäftigt hat. Die Unterarbeitsgruppen Somatik und Psychiatrie befassten sich mit der detaillierten Definition und Ausarbeitung der Leistungsgruppen und Leistungsbereiche.

Weitere Akteure:

  • Das Beratungsunternehmen Lohfert & Lohfert hat die Arbeitsgruppen mit externem Know-how unterstützt
  • Medizinische Fachgesellschaften wurden angehört.

Nach der Anhörung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Februar 2022 das parlamentarische Verfahren abgeschlossen.