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Studienmöglichkeiten in den Gesundheitsfachberufen

Modellstudiengänge

Studienmöglichkeiten in den Gesundheitsfachberufen

Allgemeine informationen zur akademischen Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen

Nordrhein-Westfalen hat bereits im Jahr 2010 begonnen, Modellstudiengänge zur Erprobung der Akademisierung der Pflege- und Gesundheitsberufe durchzuführen. Das Land ist in diesem Bereich bundesweit Vorreiter und engagiert sich stark, um die Attraktivität der Pflege- und Gesundheitsfachberufe durch die Möglichkeit, einen akademischen Abschluss zu erlangen, zu steigern.

Auf der Grundlage der bundesgesetzlichen Modellklauseln in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen hat das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Gesundheitsfachberufeweiterentwicklungsgesetz (GBWEG) und der Modellstudiengangsverordnung (ModStVO) die landesrechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Modellstudiengängen in den Pflege- und Gesundheitsfachberufen geschaffen. Seit dem Jahr 2010 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt dreizehn Modellstudiengänge in der Pflege, der Ergotherapie, der Logopädie, der Physiotherapie und der Hebammenkunde genehmigt.

Pflegeberufegesetz und Hebammengesetz

Am 1. Januar 2020 sind das Pflegeberufegesetz und das Hebammengesetz in Kraft getreten. Das Pflegeberufegesetz ermöglicht erstmals die regelhafte primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung. Mit dem Hebammengesetz erfolgt künftig die Vollakademisierung der Hebammenausbildung. Beide Berufsgesetze enthalten Übergangsvorschriften, sodass die begonnenen Ausbildungen in den Modellstudiengängen der Pflege und der Hebammenkunde nach den Vorgaben der bis zum 31. Dezember 2019 geltenden Rechtslage beendet werden können.

Ausstehende Regelungen für Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie

Anders als in der Pflege und der Hebammenkunde hat der Bundesgesetzgeber für die Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie hingegen bisher keine gesetzlichen Regelungen geschaffen, um die Durchführung regelhafter hochschulischer Ausbildungen zu ermöglichen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte sich u. a. in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ intensiv für die zeitnahe Überführung auch der Modellstudiengänge in den Therapieberufen in Regelstudiengänge eingesetzt. Leider ist der Bund diesem dringenden Anliegen bisher nicht nachgekommen. Vielmehr hat der Bundesgesetzgeber in den Artikeln 7 bis 9 des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) die bestehenden Modellklauseln um weitere drei Jahre vom 31. Dezember 2021 bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Gesetzgebungskompetenz des Bundes

Die Gesetzgebungskompetenz für die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen liegt beim Bundesgesetzgeber. Die Länder haben somit keine Möglichkeit, über die Modellklauseln hinausgehende Regelungen zu treffen oder gesetzliche Regelungen zur Durchführung von Regelstudiengängen in den Gesundheitsfachberufen zu schaffen. Die Länder können lediglich von den bundesgesetzlichen Modellklauseln Gebrauch machen und die darin enthaltenen Vorgaben umsetzen.

Weitere Informationen Studienmöglichkeiten

Die hochschulische Pflegeausbildung wurde durch das Pflegeberufegesetz (§ 37 PflBG) erstmalig ab dem 01. Januar 2020 regelhaft gesetzlich verankert. Die Vorbereitung auf die staatliche Prüfung als Pflegefachfrau / Pflegefachmann kann damit über eine fachschulische Ausbildung oder durch ein Studium an einer Hochschule erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mags.nrw/pflegefachfrau-pflegefachmann

Mit bundesgesetzlichen Regelungen wurde die Ausbildung in der Hebammenkunde ab dem 01. Januar 2020 grundlegend neu ausgerichtet. Alle Hebammen werden demnach akademisch im Rahmen von Regelstudiengängen ausgebildet.

Weitere Informationen finden Sie unter www.mags.nrw/hebamme

Aktuelle und zukünftige demographische Entwicklungen, aber auch die Anpassung an internationale Standards, machen die Erprobung einer bedarfsorientierten Akademisierung der Gesundheitsfachberufe notwendig. Nordrhein-Westfalen hat deshalb im Jahr 2010 begonnen, Modellstudiengänge zur Erprobung der Akademisierung der Pflege- und Gesundheitsberufe durchzuführen.

Hochschulische Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sind neben den fachschulischen Ausbildungen für die Fachkräftegewinnung von großer Bedeutung. Insbesondere viele junge Menschen streben einen Studienabschluss an. Die hochschulischen Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen sprechen einen erweiterten Interessentenkreis an und führen zu einer Attraktivitätssteigerung der Ausbildungen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Kompetenzerweiterung in der Gesundheitsversorgung, zur Fachkräftesicherung und zur Behebung des Fachkräftemangels. Die zahlreichen Evaluationen haben den Erfolg der Modellstudiengänge bestätigt.


Folgende Hochschulen in NRW bieten Modellstudiengänge für die Berufe Physiotherapie, Logopädie und Ergotherapie an:
Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitforschung wurden die im Jahr 2010 begonnen Modellstudiengänge zur Erprobung der Akademisierung der Pflege- und Gesundheitsberufe von 2012 bis 2014 evaluiert.

Weitere Informationen zur Evaluierung fidne Sie im Bericht über die Beruferechtliche Begleitforschung (Februar 2015) sowie im Abschlussbericht (Dezember 2014).