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Beratende Institutionen und Organisationen

Foto: Ausschnitt Kompass

Beratende Institutionen und Organisationen

Weitere wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen

Hier finden Sie Informationen zu weiteren Institutionen und Organisationen, die Menschen mit Behinderungen zu verschiedenen Fragen und Bereichen beraten.

Die elf Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen wurden zum 1. Januar 2008 aufgelöst und ihre Aufgaben weitgehend an die Kommunen übertragen. Die 54 Kreise und kreisfreien Städte sind seitdem für Aufgaben des Schwerbehindertenrechts zuständig.
Hier finden Sie Ihr Beratungsangebot in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde.

Auf Grundlage des Bundesteilhabegesetzes (§ 32 SGB IX) fördert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der bundesweit eingeführten Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ein unabhängiges Beratungsangebot, dessen Ziel es ist Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen und deren Angehörige darin zu bestärken, ihre Rechte auf Selbstbestimmung, auf eigenständige Lebensplanung und individuelle Teilhabeleistungen verwirklichen zu können. Dabei steht die Beratung von Betroffenen für Betroffene im Mittelpunkt.
 
Erfahren Sie hier mehr zu den Angeboten der EUTB und welche EUTB sich in Ihrer Nähe befinden.

Zum 01.01.2023 wird die Förderung der EUTB durch das BMAS auf Basis der Verordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) umgestellt!
 
Die EUTBV finden Sie hier zum Download.
 
Im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.03.2022 bestand für interessierte Organisationen die Möglichkeit, sich neu um die Trägerschaft eines EUTB Angebotes zu bewerben. Dieses, von BMAS und der von ihr beauftragten Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH betriebene Verfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen und die Träger der EUTB Angebote ab 01.01.2023 bekanntgegeben worden.

Eine Übersicht über die Träger der bewilligten EUTB Angebote in den nordrhein-westfälischen Gebietskörperschaften finden Sie hier.

 

 

Wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen sind die beiden Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen.

In ihren Aufgabenbereich fallen unter anderem die Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) als überörtliche Träger der Sozialhilfe, Maßnahmen durch die Integrationsämter nach dem Sozialgesetzbuch IX als überörtliche Träger, die Durchführung des Landesbetreuungsgesetzes,  die Förderung modellhafter Baumaßnahmen und die Förderung des Behindertensports.

Berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen

Für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen sind die Integrationsämter der Landschaftsverbände zuständig. Sie kooperieren mit den örtlichen Fürsorgestellen bei den Kreisen, kreisfreien und größeren Städten. Spezielle Fachdienste, zum Beispiel für hörbehinderte Menschen, stehen behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern beratend zur Verfügung.

Unterstützung für blinde, gehörlose und hochgradig sehbehinderte Menschen

Blinde, gehörlose und hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten in Nordrhein-Westfalen Geldleistungen zum Ausgleich ihres behinderungsbedingten Mehraufwandes. Grundlage ist das Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG). Informationen zur Höhe der jeweiligen Leistung, zu den gesundheitlichen Voraussetzungen, zum Antragsverfahren sowie Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der beiden Landschaftsverbände. 

Der LVR hat mit den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsangeboten (KoKoBe) im Rheinland ein flächendeckendes Beratungsnetz für Menschen mit geistigen Behinderungen geknüpft. Es ergänzt das bereits bestehende Angebot, das die Sozialpsychiatrischen Zentren (SPZ) für Menschen mit psychischen Behinderungen darstellen. Aufgabe von KoKoBe und SPZ ist es, Menschen beim selbstständigen Wohnen zu unterstützen. Sie beraten zum Beispiel bei der Hilfeplanung oder der Suche nach Anbietern des Ambulant Betreuten Wohnens. In jeder kreisfreien Stadt und in jedem Kreis gibt es eine oder mehrere KoKoBe bzw. SPZ. Das Angebot ist für die Hilfesuchenden kostenlos. Weitere Informationen und eine Liste aller KoKoBe finden Sie hier.
Integrationsfachdienste beteiligen sich im Auftrag der Agenturen für Arbeit, der Rehabilitationsträger und der Integrationsämter an Maßnahmen zur Teilhabe schwerbehinderter und behinderter Menschen am Arbeitsleben. Sie beraten und unterstützen beschäftigte und Arbeit suchende Menschen und Arbeitgeber, die Menschen mit Behinderung beschäftigen (wollen).
Ein Verzeichnis der Integrationsfachdienste in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
Die BAG BBW ist der Spitzenverband selbstständiger Berufsbildungswerke in Deutschland, die vornehmlich Jugendlichen mit Behinderung eine erstmalige Berufsausbildung ermöglicht.
Näheres finden Sie hier.
Wichtigstes Ziel der Berufsförderungswerke (BFW) ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt. Um dies zu erreichen, kooperieren die Berufsförderungswerke mit den verschiedenen Trägern der beruflichen Rehabilitation, insbesondere auch mit den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit, und halten gleichzeitig engen Kontakt zu den Betrieben.
Näheres finden hier.
Hinweise auf Beratungsstellen finden sich auch auf den Internetseiten vieler Selbsthilfeorganisationen. Adressen und Links zu den Organisationen in Nordrhein-Westfalen auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter e.V. (LAG SB NRW)
oder bei der
Koordinierungsstelle der Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben NRW (KSL NRW).
Das kombabb-Kompetenzzentrum NRW ist eine Informations- und Beratungsstelle für Studieninteressierte mit Behinderung und / oder chronischer Erkrankung zum Thema Übergang Schule-Studium. Träger ist der gemeinnützige Verein "Kompetenzzentrum Behinderung, akademische Bildung, Beruf (kombabb) e.V.". Es wird gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW und ist eine Initiative des Aktionplans "Eine Gesellschaft für alle - NRW inklusiv". Mehr Informationen finden sie hier.