Weltkrebstag: „Arbeitskrebs“ ist häufigste tödlich verlaufende Krankheit mit Berufsbezug
Arbeitsministerium ermahnt zum sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
Sogenannter „Berufskrebs”, eine am Arbeitsplatz entstandene Krebserkrankung, ist aktuell die arbeitsbedingte Todesursache Nummer eins in Deutschland. Der Großteil der 2.164 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit ging 2022 auf Krebserkrankungen zurück. Anlässlich des Weltkrebstages am 4. Februar 2024 informiert das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales (MAGS) daher über das Arbeitsprogramm „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“, das im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführt wird.
„Unser Ziel ist es, Betriebe in besonders betroffenen Branchen hinsichtlich der Gefährdungsrisiken von ‚Berufskrebs‘ aufzuklären und den Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen im Sinne der Krebsprävention und des Arbeitsschutzes besonders in den Blick zu nehmen. Nur durch vorbeugende Maßnahmen in der betrieblichen Praxis kann sich langfristig etwas ändern“, erklärt Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.
Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen finden sich in vielen verschiedenen Branchen wieder, unter anderem im Gesundheitswesen, im Baugewerbe, bei der Metall-, Holz- oder Kunststoffverarbeitung sowie in der Land- und Forstwirtschaft. Die Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen der dritten GDA-Periode mit dem Arbeitsprogramm „Krebserzeugende Gefahrstoffe“ im Jahr 2023 über 160 Betriebe hinsichtlich dieser besonderen Gefährdung überwacht und wird dies noch weiter steigern.
Wo finden Betriebe Hilfestellung?
Ein kurzer Check, ob im Betrieb krebserzeugende Gefahrstoffe verwendet, entstehen oder freigesetzt werden, lohnt sich immer.
So haben Betriebe die Möglichkeit, sich auf den Internetseiten des MAGS über krebserzeugende Gefahrstoffe zu informieren. Zu diesen zählen zum Beispiel Benzol, Formaldehyd sowie Stäube von Quarz oder Hartholz. Für einen sicheren Umgang sind jeweils besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Daneben unterstützt das Portal der GDA mit weiteren Informationen zum Thema. Für Betriebe wurde insbesondere der „GDA-Gefahrstoffcheck“ entwickelt. Hierdurch können die Gefährdungen durch krebserzeugende Gefahrstoffe für die Beschäftigte am Arbeitsplatz effektiv erkannt und wirkungsvolle Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er ermöglicht insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen eine Selbsteinschätzung und hilft beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung. Der GDA-Gefahrstoffcheck besteht aus neun Check-Bausteinen und vermittelt die besonderen Pflichten und Maßnahmen verständlich und kompakt mit konkreten Hinweisen.
Gute Lösungen werden gesucht und prämiert!
Zudem wird das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Jahr 2024 zum fünfzehnten Mal den Deutschen Gefahrstoffschutzpreis in Höhe von 10.000 Euro verleihen. Unter dem Motto „STOP dem Krebs am Arbeitsplatz“ steht auch dieses Jahr der Schutz vor krebserzeugenden Gefahrstoffen im Fokus.
Ausgezeichnet werden insbesondere vorbildliche praktische Problemlösungen und Initiativen, die Beschäftigte vor krebserzeugenden Gefahrstoffen schützen.
Teilnehmen können sowohl Einzelpersonen, Personengruppen, als auch Unternehmen und Organisationen.
Bewerbungen können bis einschließlich 31. März 2024 unter gefahrstoffschutzpreis[at]baua.bund.de (gefahrstoffschutzpreis[at]baua[dot]bund[dot]de) eingereicht werden.
Hintergrundinformationen: Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA)
Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) entwickelt unter anderem bundesweite Arbeitsprogramme, die bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes im Betrieb unterstützen. Träger der GDA sind der Bund, die Länder und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Arbeitsprogramme der aktuellen dritten GDA-Periode fokussieren sich auf die Themen „Psyche“, „Muskel-Skelett-Belastungen“ und „Sicherer Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.
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