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Clearingstelle Impfschäden

Hinteransicht einer Frau, wie sie in einen Telefon-Köpfhörer spricht und auf einen PC-Bildschirm schaut.

Clearingstelle Impfschäden

Ihr Ansprechpartner bei Problemen im Zusammenhang mit einer Corona- Schutzimpfung

Die Clearingstelle Impfschäden hilft Ihnen bei der Klärung und Bearbeitung behördlicher Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer möglichen Erkrankung nach einer (Corona-)Schutzimpfung stehen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Sie können sich an die Clearingstelle Impfschäden im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen wenden, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung im Zusammenhang mit einer CoronaSchutzimpfung Probleme mit der medizinischen Versorgung, der Bearbeitung Ihrer Anträge wirtschaftlicher oder sozialer Art haben. Die Clearingstelle nimmt Ihr Anliegen auf und prüft, was im Einzelfall hilfreich sein kann und wie Sie unterstützt werden können. Nach dieser Prüfung meldet sich die Clearingstelle bei Ihnen zurück, schildert die Ergebnisse und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Voraussetzung für das Tätigwerden der Clearingstelle ist, dass Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung stehen und Sie Ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

Was die Clearingstelle Impfschäden NICHT kann:

  • Die Clearingstelle hat keine Entscheidungskompetenz, d. h. sie kann in Ihren Antragsverfahren keine Entscheidungen treffen.
  • Die Clearingstelle hat keine eigenen Haushaltsmittel, aus denen sie Unterstützungsleistungen gewähren kann.
  • Es kann keine Vermittlung von Arzt- oder Ambulanzterminen sowie medizinische Beratung erfolgen.

Die Clearingstelle nimmt Ihre persönliche Situation und erkrankungsbedingten Einschränkungen ernst und stimmt den Kontakt mit Ihnen entsprechend ab, damit es bei Ihnen nicht zu einer zusätzlichen Überlastung kommt.

Sie können auf verschiedenen Wegen Kontakt mit der Clearingstelle aufnehmen:

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Donnerstag 10 – 12 Uhr
Dienstag von 17 – 19 Uhr
Tel.: 0211 – 855 4333

Per E-Mail: clearingstelle-impfschaeden[at]mags.nrw.de (clearingstelle-impfschaeden[at]mags[dot]nrw[dot]de)

Oder über unser Kontaktformular

Da die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt ist, weil wir im Hintergrund Ihre Fälle bearbeiten, nutzen Sie gerne den Kontakt per E-Mail oder Kontaktformular. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück. Bitte denken Sie bei der Kontaktaufnahme per E-Mail daran, uns Ihren gewünschten Rückmeldekanal und Ihre entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen.

Bitte nehmen Sie vor der Kontaktaufnahme unsere Datenschutzerklärung zu Kenntnis.

Kontaktformular
 

Pflichtfeld

Persönliche Daten

Ich willige hiermit ein (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), dass meine übermittelten persönlichen Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Ich versichere, dass ich über 16 Jahre alt bin bzw. die Zustimmung der / des Sorgeberechtigten zur Nutzung des Kontaktes und Weitergabe der Daten vorliegt. Die Datenschutzhinweise habe ich gelesen. Das Recht des Widerrufs ist mir bekannt.