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Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an Krankenhäuser über rund 823 Millionen Euro

Gruppenfoto der Förderbescheidübergabe zur Krankenhausplanung NRW mit Ministerpräsident Wüst und Gesundheitsminister Laumann.

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an Krankenhäuser über rund 823 Millionen Euro

Landesregierung fördert Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025, in Düsseldorf Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von rund 823 Millionen Euro im Rahmen der Einzelförderung an nordrhein-westfälische Krankenhäuser übergeben. Damit fördert das Land in weiteren 24 Krankenhäusern bauliche Maßnahmen, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen.

28.11.2025

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Nordrhein-Westfalen investiert in seine Krankenhäuser. Die 823 Millionen Euro für 24 Krankenhäuser sind eine gute Nachricht für die Menschen in unserem Land. Denn es ist klar: Eine gute medizinische Versorgung ist entscheidend für die soziale Sicherheit der Menschen und damit das Vertrauen in unseren Staat. Wir stärken die Krankenhauslandschaft und verbessern die Versorgungsqualität mit einer starken ortsnahen Grundversorgung, aber auch einer deutlichen Spezialisierung bei der Versorgung von komplexen Behandlungen. Mit der Krankenhausplanung hat die Landesregierung die größte gesundheitspolitische Reform in Nordrhein-Westfalen seit Jahrzehnten umgesetzt und gezeigt: Reformen sind möglich. Der neue Krankenhausplan ist ein solides Fundament für die zukünftige stationäre Versorgung. So gewährleisten wir auch in den kommenden Jahrzehnten die Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau für die Menschen in Nordrhein-Westfalen.

Neben dieser Förderrunde wurden bereits im Dezember 2024 und im April 2025 Förderbescheide im Rahmen der Einzelförderung über insgesamt rund 523 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Zur Umsetzung der Krankenhausplanung stellt das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Davon fließen zwei Milliarden Euro in die Einzelförderung von Krankenhäusern. 500 Millionen Euro werden als Kofinanzierung für Maßnahmen verwendet, die aus dem Transformationsfonds des Bundes gefördert werden. Im Rahmen des Transformationsfonds sind für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser – vorbehaltlich der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, des Landtags Nordrhein-Westfalen – bis zum Jahr 2035 insgesamt zehn Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln sowie möglichen Eigenbeteiligungen der Krankenhausträger vorgesehen. Damit stünden den Kliniken in den nächsten zehn Jahren insgesamt zwölf Milliarden Euro aus Einzelförderung und Transformationsfonds für die Umsetzung der notwendigen Strukturveränderungen zur Verfügung.  

Die verbleibende Summe von 654 Millionen Euro für die Krankenhaus-Einzelförderung, die bislang noch nicht verteilt wurde, wird für weitere notwendige Strukturveränderungen und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben. Die Auszahlung der Einzelförderungsmittel orientiert sich am Baufortschritt und erfolgt schrittweise bis zum Jahr 2030. Bei den Mitteln aus dem Transformationsfonds insgesamt startet die Bewilligung im Jahr 2026 und wird bis 2035 erfolgen. 
    
Mit dem neuen Krankenhausplan stellen wir die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament. Der Prozess zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung erfordert zum Teil erhebliche Investitionen in neue Gebäude und Umbauten. Dabei unterstützt das Land die Krankenhäuser. Die heute übergebenen Förderbescheide ermöglichen den geförderten Krankenhäusern, notwendige Baumaßnahmen an ihren Standorten in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig gibt es noch weitere notwendige Strukturveränderungen, um die stationäre Versorgung im Sinne des Krankenhausplans noch weiter zu verbessern. Es ist daher eine außerordentlich gute Nachricht für die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser, dass aus Landesmitteln sowie Mitteln aus dem Transformationsfonds bis 2035 weitere erhebliche Fördersummen zur Verfügung stehen werden”, erklärt Gesundheitsminister Laumann.

Folgende 24 Krankenhäuser haben einen Förderbescheid erhalten: 

KrankenhausFörderung
Klinikum Dortmund Mitte59.565.014,44 Euro
Valeara Bochum Kinder- und Jugendpsychiatrie22.501.836,01 Euro
LWL-Klinik Marsberg58.839.894,00 Euro
Städtisches Krankenhaus Maria-Hilf Brilon27.614.544,48 Euro
Marienhospital Herne Klinik Mitte39.800.000,00 Euro
St. Martinus-Hospital in Olpe70.154.248,76 Euro
Kath. Hospitalv. Ostwestfalen - St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück (bei Gütersloh)11.249.022,50 Euro
Ev .Klinikum Bethel in Bielefeld4.964.404,52 Euro
Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen27.229.597,00 Euro
Städt. Kliniken Mönchengladbach35.592.634,05 Euro
Johanniter-Krankenhaus Rheinhausen GmbH (Duisburg)10.135.243,45 Euro
St. Irmgardis-Krankenhaus Süchteln28.765.357,31 Euro
Evangelisches Krankenhaus Oberhausen25.468.470,00 Euro
Marien Hospital Wesel13.869.039,22 Euro
Rheinland Klinikum Lukaskrankenhaus Neuss142.051.086,75 Euro
Kreiskrankenhaus Gummersbach12.605.388,81 Euro
Klinikum Leverkusen73.261.813,90 Euro
Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer24.503.506,90 Euro
Klinikum Rheine31.830.011,00 Euro
Marienhospital Bottrop33.853.511,75 Euro
St. Rochus-Hospital Telgte19.452.320,00 Euro
Knappschaft Kliniken Bottrop6.921.515,05 Euro
LWL-Klinik Marl-Dortmund3.154.924,00 Euro
Evangelisches Klinikum Gelsenkirchen39.741.720,59 Euro

Im Rahmen der Veranstaltung überreichten Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann auch einen Bescheid an das Luisenhospital Aachen über eine Unterstützung, die nicht Teil der Krankenhaus-Einzelförderung ist. Mit einem „Besonderen Betrag” nach § 23 des Krankenhausgestaltungsgesetzes (KHGG NRW) in Höhe von rund 15 Millionen Euro unterstützt das Land die Einrichtung beim Wiederaufbau zentraler Bereiche, die nach dem Brandanschlag im vergangenen Jahr erneuert werden müssen. Diese Förderung ist mit der Maßgabe verbunden, dass bei Eingang vorrangiger Leistungsansprüche wie etwa von noch ausstehenden Versicherungsleistungen der Betrag in Höhe der durch das Krankenhaus erhaltenden Leistungen wieder vom Land zurückgefordert wird.

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie in den unten verlinkten Pressemitteilungen, in denen die betreffenden Krankenhäuser sortiert nach Regierungsbezirk aufgeführt sind.

Fotos von den Bescheidübergaben finden Sie unter www.land.nrw.

Hintergrund Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen

Die neue Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalen ist eine der größten Strukturreformen im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, durch die die flächendeckende stationäre Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen gestärkt wird. Durch die Krankenhausplanung wird die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen durch notwendige, tiefgreifende Strukturveränderungen auf ein zukunftsfähiges und solides Fundament gestellt.

Die Reform ist das Ergebnis eines umfassenden und intensiven Prozesses, an dem über sechs Jahre lang alle Akteure der Krankenhauslandschaft mitgearbeitet haben.

Als bundesweiter Vorreiter hat Nordrhein-Westfalen eine bisher einmalige, differenzierte Planungssystematik mit 64 medizinischen Leistungsgruppen und Qualitätskriterien erarbeitet. Die entscheidende Planungsgröße ist nicht mehr die Bettenzahl, sondern Fallzahlen, die mithilfe des prognostizierten Bedarfs festgelegt werden. Der NRW-Krankenhausplan sieht vor, dass für mindestens 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen je Landesteil ein Krankenhaus mit Grundversorgung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein soll. Darüber hinaus findet zur Sicherung der Behandlungsqualität eine deutliche Spezialisierung der Versorgung von komplexen Behandlungen statt.

Mit der neuen Planungssystematik soll der ruinöse Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern um Fallzahlen und um das medizinische Fachpersonal verringert werden. Das kann ungeregelten Insolvenzen und Klinikschließungen entgegenwirken.

Hintergrund Transformationsfonds

Der Transformationsfonds ist Teil der Krankenhausreform des Bundes und wurde mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz des Bundes aufgelegt. Er stellt finanzielle Ressourcen bereit, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Über zehn Jahre werden dafür bundesweit insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro vom Bund und von den Ländern bereitgestellt. Das jeweilige Land entscheidet, für welche Vorhaben eine Förderung beantragt werden soll und stellt entsprechende Anträge beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das den Fonds verwaltet.
 

Pressemitteilungen der Regierungsbezirke

NRW Karte mit dem Text "Regierungsbezirk Arnsberg"
Pressemitteilung

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an sieben Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Arnsberg über fast 282 Millionen Euro

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025 in Düsseldorf Förderbescheide an das Klinikum Dortmund Mitte, die Valeara Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum, die LWL-Klinik Marsberg, das Städtische Krankenhaus Maria-Hilf Brilon, die LWL-Klinik Marl-Dortmund, das Marien Hospital Herne sowie das St.

NRW Karte mit dem Text "Regierungsbezirk Detmold"
Pressemitteilung

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an drei Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Detmold über rund 43,4 Millionen Euro

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025 in Düsseldorf Förderbescheide an das St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück, das Evangelische Klinikum Bethel in Bielefeld und das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, der Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen im Volumen von zusammen rund 43,4 Millionen Euro überreicht.

NRW Karte mit dem Text "Regierungsbezirk Münster"
Pressemitteilung

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an sechs Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Münster über rund 156 Millionen Euro

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025 in Düsseldorf Förderbescheide an das Marienhospital und die Knappschaft Kliniken aus Bottrop, das Evangelische Klinikum und die Knappschaft Kliniken aus Gelsenkirchen, das Klinikum Rheine sowie das St. Rochus-Hospital Telgte im Volumen von zusammen rund 156 Millionen Euro überreicht.

NRW Karte mit dem Text "Regierungsbezirk Köln"
Pressemitteilung

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an zwei Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Köln über rund 85,8 Millionen Euro

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025 in Düsseldorf Förderbescheide an das Kreiskrankenhaus Gummbersbach sowie das Klinikum Leverkusen im Volumen von zusammen rund 85,8 Millionen Euro überreicht.