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Minister Laumann stellt neue Krankenhausplanung für den Regierungsbezirk Düsseldorf vor

Minister Laumann im Interview. ImVordergrund ist seine Hand zu sehen. Daumen und Zeigefinger berühren sich.

Minister Laumann stellt neue Krankenhausplanung für den Regierungsbezirk Düsseldorf vor

Minister Laumann: Mit der neuen Krankenhausplanung stärken wir die stationäre Behandlungsqualität in allen Regionen des Landes

Am Mittwoch, 8. Januar 2025, hat das Ministerium in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bezirksregierung Düsseldorf die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Düsseldorf vorgestellt: Der neue Plan führt im Regierungsbezirk Düsseldorf sowie landesweit zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt wird. 

8. Januar 2025

Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Krankenhausplanungsverfahren hat die Landesregierung die stationäre Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen anhand von klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung neu aufgestellt. Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wurde Mitte Dezember 2024 in Feststellungsbescheiden verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten können. Im Anschluss hat das Gesundheitsministerium die künftigen Leistungsportfolios aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf der Ministeriums-Website veröffentlicht. Damit steht im Detail fest, wie die stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen in Zukunft ausgestaltet sein wird.

Um die regionalen Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens vorzustellen, veranstaltet das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in allen fünf Regierungsbezirken des Landes Pressekonferenzen. Am Mittwoch, 8. Januar 2025, hat das Ministerium in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bezirksregierung Düsseldorf die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Düsseldorf vorgestellt: Der neue Plan führt im Regierungsbezirk Düsseldorf sowie landesweit zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt wird. 

Die Regelungen der neuen Krankenhausplanung treten landesweit grundsätzlich am Dienstag, 1. April 2025, in Kraft, um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht darüber hinaus eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen wird die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Der neue Krankenhausplan führt im Regierungsbezirk Düsseldorf und im ganzen Land genau zu dem Ergebnis, das wir erreichen wollten: Er stärkt die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten, während er parallel dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegenwirkt. Denn mit dem neuen Plan bauen wir gerade bei hoch komplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte der einzelnen Krankenhäuser aus, was die Behandlungsqualität stärkt. Und wir bauen Doppel- und Mehrfachvorhalten in benachbarten Krankenhäusern ab, was Ressourcen schont. Durch diese notwendigen und tiefgreifenden Strukturveränderungen bildet der Plan ein solides und zukunftsfähiges Fundament für die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig stellen wir mit dem neuen Plan sicher, dass im medizinischen Notfall ein Krankenhaus schnell anzufahren ist. Der neue Plan funktioniert, weil wir als erstes Bundesland nicht anhand von Betten, sondern anhand von Fallzahlen, klaren Qualitätsstandards für die verschiedenen Krankenhausleistungen und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung geplant haben. Unser Modell kann und sollte als Blaupause für alle Bundesländer dienen.“

Und weiter: „Mit dem Krankenhausplanungsverfahren haben wir als Landesregierung eines unserer wichtigsten Projekte in dieser Legislatur erfolgreich abgeschlossen. Das ist uns nur gelungen, weil wir von Beginn an alle wichtigen Akteure der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft einbezogen haben und den rund sechsjährigen Prozess gemeinsam mit ihnen gestaltet haben. Die nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen haben ihre umfassenden Kenntnisse über die regionale Versorgungssituation eingebracht und damit maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ich danke den Bezirksregierungen und den weiteren Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz für die neue Krankenhausplanung, der die große Unterstützung für diese grundlegende Strukturreform offenbart.“ 

Thomas Schürmann, Regierungspräsident der Bezirksregierung Düsseldorf: „Die Krankenhauslandschaft im Regierungsbezirk Düsseldorf ist so vielfältig wie die Region selbst: von den eher ländlichen Bereichen in den Kreisen Wesel und Kleve bis zu den städtischen Ballungszentren wie Essen, Oberhausen und Mülheim. Mit 83 Plankrankenhäusern und zwei Universitätskliniken – Düsseldorf und Essen – ist der Regierungsbezirk eine zentrale Versorgungsregion in NRW. Diese Vielfalt stellt uns in der Planung vor unterschiedliche Herausforderungen. In ländlichen Gebieten lag der Fokus auf der Sicherstellung der wohnortnahen Basis- und Notfallversorgung. So können weiterhin 98,6 Prozent der Bevölkerung im Rheinland innerhalb von 20 Minuten ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung erreichen. In Ballungsräumen wie dem Ruhrgebiet ging es um die Bündelung hochspezialisierter Leistungen, um Qualität und Expertise zu stärken. Herausfordernd war es individuelle Lösungen für den Ausfall von Leistungsanbietern – etwa durch Insolvenzen – zu finden, die Basis-, Notfall- und spezialisierte Versorgung betreffen können.  Ich bin stolz, dass wir diesen anspruchsvollen Prozess gemeinsam gemeistert haben und eine Balance zwischen hochwertiger, spezialisierter Versorgung und flächendeckender Erreichbarkeit erzielen und damit Bürgerinnen und Bürgern gleichzeitig eine bestmögliche medizinische Versorgung gewährleiten können.“

Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Regierungsbezirk Düsseldorf im Überblick 

Wohnortnahe Grundversorgung 

Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf: 

  • Intensivmedizin: 
    86 Anträge / 82 Zuweisungen
  • Chirurgie: 
    82 Anträge / 78 Zuweisungen
  • Allgemeine Innere: 
    86 Anträge / 81 Zuweisungen

Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt: Im Rheinland erreichen nach Umsetzung der neuen Planung 98,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.  

Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung  

Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf: 

  • Beispiel Endoprothetik Knie: 
    60 Anträge – 37 Zuweisungen (= minus 38 Prozent)
  • Beispiel Endoprothetik Hüfte: 
    66 Anträge – 35 Zuweisungen (= minus 47 Prozent)

Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf: 

  • Beispiel Behandlung von Leberkrebs: 
    33 Anträge – 9 Zuweisungen (= minus 73 Prozent)
  • Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:
    25 Anträge – 11 Zuweisungen (= minus 56 Prozent) 

Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.

Im Regierungsbezirk Düsseldorf:

  • Beispiel Interventionelle Kardiologie: 
    50 Anträge – 44 Zuweisungen (= minus 12 Prozent)

Finanzielle Unterstützung

Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei den notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln. Für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans werden in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat Gesundheitsminister Laumann bereits Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird in den kommenden Jahren für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben.