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Krankenhausplanung: Zweites Anhörungsverfahren gestartet

Krankenhausflur

Minister Laumann: Schwerpunkte in der Versorgung steigern die Qualität der Behandlung im Krankenhaus

Zweites Anhörungsverfahren im Rahmen der neuen Krankenhausplanung gestartet

Nachdem Mitte Mai das Anhörungsverfahren zu den Leistungsgruppen der medizinischen Grundversorgung (Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie) gestartet ist, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) nun die zweite Anhörungsphase für die weiteren 60 Leistungsgruppen der Krankenhausplanung eingeleitet.

17. Juni 2024

Alle am Verwaltungsverfahren beteiligten Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung haben dazu ein Schreiben erhalten, das über die Planungen des Gesundheitsministeriums für diese Leistungsgruppen informiert.
Damit liegen ihnen die Überlegungen des Gesundheitsministerium vor, ob und mit welchem Umfang künftig ein Krankenhaus diese 60 Leistungsgruppen künftig erbringen soll. Die Beteiligten haben auch bei dieser Anhörung die Möglichkeit, hierzu schriftlich Stellung zu nehmen. Die Frist endet am 11. August 2024.

„Ein wesentliches Ziel der neuen Krankenhausplanung ist es, die bestmögliche Qualität in der stationären Behandlung für die Patientinnen und Patienten zu ermöglichen. Nicht jedes Krankenhaus muss alles machen und nicht jedes Krankenhaus kann alles gleich gut machen. Ich bin davon überzeugt, dass nur durch mehr Abstimmung und Kooperation der Krankenhäuser untereinander die knappen Ressourcen bestmöglich eingesetzt und qualitativ hochwertige Schwerpunkte gebildet werden können. Deshalb muss es bei komplexeren Leistungsgruppen, wie beispielsweise komplizierten Krebsbehandlungen, teilweise zu deutlichen Konzentrationen kommen. Nur so wird es gelingen, die bestmögliche stationäre Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erzielen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Wichtig zu wissen: Die Anhörungsschreiben sind noch keine Feststellungsbescheide für die Krankenhäuser. Das heißt: Noch gibt es keine Entscheidungen dazu, welches Leistungsportfolio jedes einzelne Krankenhaus in welchem Umfang anbieten kann. Das Gesundheitsministerium wertet zunächst alle eingegangenen Stellungnahmen zu beiden Anhörungsverfahren aus und trifft anschließend auf dieser Basis die Entscheidungen zu den Leistungsportfolios. In ihrer Stellungnahme können die Beteiligten (Krankenhäuser, Krankenkassen, Kommunen sowie die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung) ihre Auffassung zur geplanten Verteilung der Leistungsgruppen mitteilen, den Konsens zu dem Vorschlag des MAGS erklären oder weitere Argumente oder Dokumente zu den gestellten Anträgen vorlegen.

Bis Ende des Jahres sollen dann alle Krankenhäuser ihre Feststellungsbescheide erhalten. Die Landesregierung wird die notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen. Allein für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans sollen in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die Anhörungsschreiben können auf der Website des Gesundheitsministeriums abgerufen werden unter: https://www.mags.nrw/krankenhausplanung-anhoerungsverfahren

Hintergrundinformationen Krankenhausplanung NRW

Mit der neuen Krankenhausplanung soll die Qualität der stationären Versorgung –  sowohl in der Grund- als auch in der Spezialversorgung – verbessert werden. Zudem soll dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Patientinnen und Patienten, Fallzahlen und Personal entgegengewirktt werden. Die aktuelle Lage der Krankenhäuser verdeutlich den Reformbedarf. Spezialisierung und Sicherung der Krankenhausversorgung in der Fläche sind bei der Krankenhausplanung wesentliche Grundgedanken. Zugleich wird die Qualität für jeden nachvollziehbar gesichert: Wenn ein Krankenhaus eine Leistung anbietet, können die Bürgerinnen und Bürger sicher sein, dass das Krankenhaus ausreichend Expertise und Erfahrung in diesem Bereich hat. Das bedeutet auf der anderen Seite natürlich auch, dass manche Krankenhäuser gerade hochkomplexe Leistungen nicht mehr anbieten dürfen, wenn diese an weniger Häusern konzentriert werden sollen.

Bereits 2018 hat sich Nordrhein-Westfalen auf den Weg gemacht, eine Reform der Krankenhausplanung vorzubereiten. In einem ersten Schritt wurde damals ein Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben. Auf dieser Basis wurde der neue Krankenhausplan mit 64 somatischen und psychiatrischen Leistungsgruppen gemeinsam mit den Akteuren des nordrhein-westfälischen Krankenhauswesen erarbeitet. Der neue Krankenhausplan wurde 2022 einvernehmlich im Landesausschuss für Krankenhausplanung verabschiedet.

Im Herbst 2022 konnten die Krankenhäuser über eine digitale Plattform ihre Antragsunterlagen für ihr gewünschtes Leistungsportfolio einstellen. Ab Mitte November 2022 und bis Mitte Mai 2023 haben dann die Krankenhäuser und die Krankenkassen darüber verhandelt. Danach übernahmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung. Die Bezirksregierungen haben die eingereichten Unterlagen der Krankenhäuser sowie die Verhandlungsergebnisse intensiv geprüft. Im Anschluss hat das MAGS die Berichte und Voten der Bezirksregierungen sowie die Unterlagen und Verhandlungsergebnisse, insbesondere bezogen auf die fachlichen Voraussetzungen für die jeweiligen Leistungsgruppen, geprüft.

In dem mehrjährigen Arbeitsprozess hat das MAGS von Beginn an alle Beteiligten eng eingebunden und in die Überlegungen mit einbezogen. So geht das MAGS auch weiterhin vor: Seit Mitte April und bis Anfang Juli veranstaltet das Gesundheitsministerium insgesamt zehn regionale Konferenzen zur Krankenhausplanung, um die betroffenen Krankenhäuser, Kostenträgern und die Politik frühzeitig in den Prozess einzubinden, zusätzliche Transparenz zu schaffen und Austausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren zu ermöglichen.

Der Krankenhausplan gibt die Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgungslandschaft in Nordrhein-Westfalen vor. Der neue Krankenhausplan ermöglicht, dass das Land die Krankenhausstrukturen aktiver gestalten kann als bisher. Die Grundlage dafür ist eine Planung anhand des tatsächlichen Bedarfs. Es wird nicht mehr anhand von Betten, sondern auf der Basis konkreter Fallzahlen über sogenannte Leistungsbereiche und Leistungsgruppen geplant. Im Krankenhausplan ist für jede Leistungsgruppe ein landesweiter Bedarf ausgewiesen.

Die in den Anhörungen enthaltenden Planungsüberlegen des Gesundheitsministeriums beruhen entsprechend auf diesem Bedarf. Für jede Leistungsgruppe wurde zum einen geprüft, wie hoch der Bedarf ist und zum anderen wie die Krankenhäuser beantragt haben. Im nächsten Schritt wurde ermittelt, wie der Bedarf gedeckt werden kann und wo Krankenhäuser zur Deckung des Bedarfs gegebenenfalls mehr oder weniger Leistungen und Fälle erbringen sollten als beantragt. Bei der Verteilung beachtet das MAGS, dass die Krankenhäuser die notwendigen Kapazitäten für die ihnen zugewiesene Fallzahl haben. Dabei stellt das MAGS eine flächendeckende und effiziente Verteilung der verschiedenen Leistungen sicher.

Zudem gibt der neue Krankenhausplan vor, dass ein Krankenhaus, um eine Leistungsgruppe zu erhalten bestimmte Qualitätsvorgaben sicherstellen muss (zum Beispiel Fallzahlen, insbesondere GBA Mindestmengen, Personal, technische Ausstattung). Dadurch können Patientinnen und Patienten sicher sein, dass sie in einem Krankenhaus versorgt werden, dass auf den jeweiligen Eingriff gut vorbereitet ist und über ausreichend Erfahrung und Routine verfügt. Die Einhaltung dieser Qualitätskriterien wurde den Planungsüberlegungen ebenfalls zugrunde gelegt. In die Bewertung sind die Fallzahlen der Krankenhäuser von 2019 bis 2023 (also vor, während und nach Corona) und auch nachgereichte Unterlagen zu den Qualitätskriterien eingeflossen.

Die Planungsüberlegungen gehen vor allem dahin, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen. Dies gilt insbesondere für die Bereiche, die stark durch elektive Eingriffe geprägt sind, beispielsweise die Orthopädie. Für diesen Leistungsbereich haben viele Krankenhäuser Anträge gestellt, die in einigen Fällen nicht berücksichtigt werden können.

Gleichzeitig gibt es Leistungsgruppen, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Ein Beispiel hierfür ist die interventionelle Kardiologie.
Auch für den Bereich der onkologischen Leistungsgruppen ist eine Konzentration auf weniger Leistungserbringer dringend erforderlich. Hier sollen vor allem die Krankenhäuser, die bezogen auf die jeweilige Leistungsgruppe nur sehr geringe Fallzahlen erbracht haben, keinen Versorgungsauftrag mehr erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser mit Versorgungsauftrag neben den im Krankenhausplan festgelegten Kriterien auch über die erforderliche Erfahrung für eine Behandlung auf höchstem Niveau verfügen.

Im Bereich der Leistungsgruppen für Kinder- und Jugendliche wurden in der Regel alle Angebote berücksichtigt, die die Mindestkriterien erfüllen.
Für den Bereich der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung zeigt sich, dass hier die Bedarfe, auch aufgrund der Coronapandemie gestiegen sind, so dass eine Planung über die im Krankenhausplan ausgewiesenen Bedarfsprognose erfolgt und den Anträgen teils in vollem Umfang, teils im Rahmen der bestehenden Auslastung nachgekommen werden soll.