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Gute Arbeitswelt NRW

Bildschirmfoto der Internetseite Gute Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen

Gute Arbeitswelt in Nordrhein-Westfalen

"Gute Arbeitswelt NRW" - das bedeutet faire und gesunde Beschäftigung, Unterstützung im digitalen Wandel sowie Tarifpartnerschaft und Mitbestimmung. Das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium bündelt Aktivitäten, Informationen und Angebote rund um das Themenfeld für Beschäftigte und Unternehmen.

Das Land Nordrhein-Westfalen lebt seit jeher von einer starken Wirtschaft. Auch für zukünftige Herausforderungen ist das Land auf eine gesunde Wirtschaft angewiesen. Die Basis hierfür bilden zum einen erfolgreiche Unternehmen, die zum Wohlstand des Landes beitragen und Arbeitsplätze schaffen, und zum anderen kompetente, gesunde und leistungsfähige Beschäftigte. Das Leitbild ist dabei immer die soziale Marktwirtschaft. Sie verbindet wirtschaftliche Leistung und soziale Entwicklung.

Deswegen tritt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen dafür ein, eine faire, menschengerechte und zukunftsgerichtete Arbeitswelt zu gestalten und zu erhalten. Menschengerecht und fair ist Arbeit dann, wenn sie das Auskommen sichert, die Gesundheit sowie die Leistungs- und Beschäftigungsfähigkeit erhält. Zugleich muss sie den Beschäftigten ermöglichen, die eigenen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen mitzugestalten.

Wichtige Ziele sind hierbei:

  • die Stärkung der Tarifpartnerschaft und Mitbestimmung
  • die Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • das Nutzen der Chancen der Digitalisierung für gute Arbeit
  • das Fördern und Fordern von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Die Internetseite www.gute-arbeitswelt.nrw informiert über die verschiedenen Aktivitäten, Produkte und Angebote. Gebündelt werden wichtige Informationen, Praxisbeispiele und aktuelle Meldungen und Termine rund um die Themen Faire Beschäftigung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Rechtliches und Mitbestimmung.

Als Partner beteiligt sind die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (G.I.B.) und das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW (LIA.nrw).

Beratungsstellen Arbeit

Mit den "Beratungsstellen Arbeit" sichert das Land Nordrhein-Westfalen Unterstützung, Beratung und Begegnungsmöglichkeiten für arbeitslose oder von Arbeitsausbeutung betroffene Menschen. Zugleich ist mit den "Beratungsstellen Arbeit" der Grundstein für ein landesweites Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung gelegt worden. Ein Online-Tool hilft, schnell und direkt eine Beratungsstelle in Wohnortnähe zu finden.

Minijobs

Minijobberinnen und Minijobber haben die gleichen Rechte wie andere Beschäftigte. Mit zwei Flyern informiert das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium über Minijobs und wie eine gute Arbeitswelt gestaltet werden kann. Die Flyer stehen im Broschürenservice zum Herunterladen bereit.

Kurzgutachten im Auftrag des Arbeitsministeriums NRW: Verbot von Werkverträgen auf Schlachthöfen ist zulässig

Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung in der Fleischindustrie zu verbieten, ist rechtlich zulässig. Das bestätigt ein Kurzgutachten im Auftrag des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums. Prof. Dr. Olaf Deinert von der Universität Göttingen führt aus, dass die „festgestellten Missstände beim Einsatz von Werkverträgen in der Fleischindustrie ein sektorales Verbot" rechtfertigen. Der Gesetzgeber dürfe festlegen, dass diese Unternehmen die Beschäftigten selbst anstellen müssen.