Grundlagen Sozialberichterstattung des Landes
Die umfassende Sozialberichterstattung ist eine wichtige Planungsgrundlage zur wirksamen Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. In Sozialberichten werden beispielsweise Daten zu Einkommen und zu den Zusammenhängen zwischen Bildung und Armut ausgewertet und analysiert.
Diese Ergebnisse können Politik und Verwaltung als Grundlage für ihre Entscheidungen und als Frühwarnsystem zur Verhinderung von Armut dienen. Die Sozialberichterstattung für Nordrhein-Westfalen bietet grundlegende Informationen zu übergeordneten Rahmenbedingungen und Entwicklungen und berichtet zu den zentralen Lebenslagen im Hinblick auf die jeweilige Einkommens-, Vermögens-, Armuts- und Reichtumssituation.
Gibt es Armut in unserem Lande? Und was ist Armut überhaupt?
Im Jahr 1992 beschloss der Landtag Nordrhein-Westfalen die Einführung einer Landessozialberichterstattung, die sich nicht allein auf die Einkommenssituation der Menschen in Nordrhein-Westfalen beschränken, sondern ein differenziertes Bild der sozialen Lage der Bevölkerung aufzeigen soll. Mit dem Sozialbericht 1998 wurde der Erste einer Reihe von Landessozialberichten vorgestellt, die eine aktuelle, datenbasierte Beschreibung der Einkommens-, Lebens- und Wohnverhältnisse für Nordrhein-Westfalen liefern.
„Ein sozialer Rechtsstaat, auf den uns das Grundgesetz verpflichtet, muss wachsam sein, wenn es um Fragen sozialer Gerechtigkeit geht. Der soziale Frieden ist in unserer Gesellschall ein hohes Gut, das aus humanitären, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf.“
Dieser Formulierung aus dem Vorwort des ersten Sozialberichtes von 1998 fühlt sich das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als Herausgeber der Landessozialberichte weiterhin verpflichtet. Insbesondere den Menschen in unserer Gesellschaft, die in Not geraten oder aus unterschiedlichsten Gründen der Unterstützung bedürfen, gilt unsere Aufmerksamkeit, nicht nur aus Solidarität mit den Unterstützungsbedürftigen, sondern im Interesse aller.
Wesentlich für die Landessozialberichterstattung ist es, die sozialpolitischen Akteurinnen und Akteure verschiedener Politikebenen zu vernetzen und den Kommunikations- und Diskussionsprozess zu den relevanten sozialpolitischen Fragen zu fördern. Kern des kontinuierlichen Beteiligungsprozesses ist die regelmäßige Einbindung von Vertreterinnen und Vertretern der Freien Wohlfahrtspflege, der Kommunalen Spitzenverbände, der Sozialverbände, der Tarifparteien, der Kirchen und der Wissenschaft in die Landessozialberichterstattung („Fachkonferenz“).
Zudem werden die Landessozialberichte durch ein kommunales Kooperationsprojekt ergänzt. Hierfür erstellen die beteiligten Kommunen einen eigenen Berichtsteil im Landesozialbericht, der ihre Perspektive auf relevante Themen der Sozialberichterstattung beleuchtet.
Neben den Kommunen ist auch die Freie Wohlfahrtspflege mit einem eigenen Beitrag im Sozialbericht vertreten, der ausdrücklich die Perspektive der von Armut betroffenen Menschen zum Gegenstand hat und so über entsprechende Wortbeiträge die Lebensumstände und Erfahrungen von Menschen, die sonst oft nur schwer Gehör finden, einer breiteren Öffentlichkeit näherbringen.
Die Sozialberichterstattung gibt es selbstverständlich nicht nur auf Landesebene. Zahlreiche Kommunen sammeln, bewerten und veröffentlichen ebenfalls - zum Teil bereits seit vielen Jahren - Daten, um sich ein Bild der sozialen Verhältnisse vor Ort zu machen und auf Entwicklungen gezielt, oft kleinräumig reagieren zu können. Anschließend münden die kommunalen Sozialberichte oftmals in eine Sozialplanung. Das Erstellen von Sozialberichten durch Kommunen sowie die kommunale Sozialplanung werden vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren unterstützt und vorangetrieben. Neben diversen Förderprogrammen des Landes leistet insbesondere die G.I.B. hierbei beratend Unterstützung, für Kommunen aus Nordrhein-Westfalen kostenfrei.
Neben der Veröffentlichung der Sozialberichte einmal pro Legislaturperiode besteht darüber hinaus ein kontinuierliches Berichtssystem, das Ergebnisse und Auswertungen zu aktuellen Entwicklungen und sozialpolitischen Fragestellungen liefern soll. Diese finden Sie unter „Aktuelle Berichte & Kurzanalysen“ sowie unter „Verwandte Berichtssysteme in Nordrhein-Westfalen und anderer Institutionen“.