Gesundheitsschutz und Klimaanpassung
Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen
Wetterextreme werden als Folge des Klimawandels in Deutschland in Zukunft häufiger auftreten und machen die Vorsorge und Anpassung der gesamten Gesellschaft erforderlich.
Die Aktivitäten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zielen darauf ab, das Gesundheits- und Pflegewesen sowie die Bevölkerung auf Klimaveränderungen, insbesondere zunehmende Hitze und Hitzewellen, vorzubereiten. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit im Rahmen der Klimaanpassung.
Die Erderwärmung kann heute nicht mehr gänzlich aufgehalten werden – trotz der Anstrengungen zur Einsparung von Treibhausgasen im Sinne des Klimaschutzes. Insbesondere in Form von zunehmenden extremen Wetterereignissen sind die Folgen des Klimawandels ersichtlich: Hitzeperioden im Sommer setzen den Bürgerinnen und Bürgern zu, orkanartige Stürme bedrohen den Baumbestand vieler Wälder, Parks und Grünanlagen und Starkregenereignisse stellen städtische Infrastrukturen vor neue Herausforderungen. Insgesamt nehmen die Risiken für verschiedene Lebens-, Umwelt- und Wirtschaftsbereiche zu.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung nimmt diese Veränderungen ernst. Bereits im Jahr 2009 wurde eine umfangreiche Anpassungsstrategie für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, die Akteurinnen und Akteuren in Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung Handlungsoptionen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufzeigt. Im Jahr 2015 wurden im Klimaschutzplan NRW in 16 Handlungsfeldern insgesamt 66 Anpassungsmaßnahmen beschlossen.
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Juli 2021 ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz (KlAnG) beschlossen, das öffentliche Träger verpflichtet, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Zudem wurde im Gesetz die Erstellung und Fortschreibung einer Klimaanpassungsstrategie Nordrhein-Westfalen festgeschrieben. Die neue Landesstrategie wurde von allen zwölf Landesministerien gemeinsam erarbeitet und im Herbst 2024 von der Landesregierung beschlossen. Sie erfüllt die Vorgaben des Bundesgesetzes zur Klimaanpassung und des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen. Die Klimaanpassungsstrategie zielt darauf ab, auf die zunehmenden klimatischen Herausforderungen in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens zu reagieren. Sie beinhaltet 110 konkrete Maßnahmen aus den verschiedensten Zuständigkeiten der Ministerien der Landesregierung. Gemäß den Bestimmungen des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen die Klimaanpassungsstrategie mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die aktuelle Landesstrategie wird somit bis 2029 für die Landesregierung handlungsleitend sein. Ihre Umsetzung wird laufend überprüft, bevor sie in einem nächsten Strategiezyklus aktualisiert wird. Die Landesstrategie zur Klimaanpassung ist damit als langfristige Aufgabe und langfristiger Prozess angelegt. Das Umweltministerium ist für das Thema Klimaanpassung federführend und hat eine koordinierende Funktion innerhalb der Landesregierung. Weitere Informationen zu Klimawandel und zur Klimaanpassung in Nordrhein-Westfalen sowie zu Beratung, Förderung und Vernetzung sind daher auf der Webseite des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden.
Cluster und Handlungsfelder der Landesstrategie 2024 - 2029