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Förderbescheide für drei Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Detmold

NRW Karte mit dem Text "Regierungsbezirk Detmold"

Ministerpräsident Wüst und Minister Laumann übergeben Förderbescheide an drei Krankenhäuser aus dem Regierungsbezirk Detmold über rund 43,4 Millionen Euro

Landesregierung unterstützt Baumaßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen

Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben am Freitag, 28. November 2025 in Düsseldorf Förderbescheide an das St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück, das Evangelische Klinikum Bethel in Bielefeld und das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, der Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen im Volumen von zusammen rund 43,4 Millionen Euro überreicht.

28.11.2025

Die Landesregierung fördert damit Baumaßnahmen von weiteren Krankenhäusern im Regierungsbezirk Detmold, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen.

Das St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück erhält eine Förderung über rund 11,2 Millionen Euro für die Erweiterung des OP-Bereichs. Bei der Erweiterung wird der bestehende Funktionstrakt mit der zentralen Notaufnahme und der derzeitigen OP-Abteilung aufgestockt. Damit werden zusätzliche Operationssäle geschaffen.

Eine Förderung in Höhe von rund 4,9 Millionen Euro erhält das Evangelische Klinikum Bethel in Bielefeld. Damit entsteht ein Erweiterungsbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Schaffung einer zeitgerechten und zukunftssicheren Versorgung. Der Bedarf an zusätzlichen Angeboten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie steigt weiter. In den vergangenen Jahren waren die Stationen für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche dauerhaft ausgelastet.

Das Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, der Krankenhausbetriebsgesellschaft Bad Oeynhausen erhält eine Förderung über rund 27,2 Millionen Euro für die Errichtung einer Pflegestation für die Betreuung von Kindern und Neugeborenen mit einem VAD-System (Herzersatzsystem) und für Kinder vor und nach einer Herztransplantation. Mit der Förderung wird ein Neubau mit einer Station mit 24 Betten, einem Kinderherz-OP und Nebenflächen auf drei Etagen entstehen. Das Herz- und Diabeteszentrum gewährleistet als einziges Zentrum in NRW die Durchführung von Kinderherztransplantationen und trägt damit maßgeblich zur flächendeckenden Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin bei. Durch seine Spezialisierung sichert es eine nachhaltige medizinische Versorgung auf höchstem Niveau, die in der Region unverzichtbar ist.

„Die heute übergebenen Förderbescheide ermöglichen dem St. Vinzenz Hospital in Rheda-Wiedenbrück, dem Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld und dem Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen in Bad Oeynhausen notwendige Baumaßnahmen an ihren Standorten in Angriff zu nehmen. Als Landesregierung unterstützen wir die Krankenhäuser dabei, die zum Teil erheblichen Investitionen in neue Gebäude oder Umbauten vorzunehmen, die der Umsetzung der neuen Krankenhausplanung dienen. Die tiefgreifende Strukturveränderung der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen dient der Sicherung der Behandlungsqualität und der Beilegung des ruinösen Wettbewerbs der Kliniken untereinander um Fallzahlen und Personal”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Investitionsprogramms Krankenhaus-Einzelförderung. In der heutigen Förderrunde wurden Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 823 Millionen Euro an 24 Krankenhäuser übergeben. Daneben wurden bereits im Dezember 2024 und im April 2025 Förderbescheide im Rahmen der Einzelförderung über insgesamt rund 523 Millionen Euro an zwölf nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Mehr Informationen zur Krankenhausförderung finden Sie in der landesweiten Pressemitteilung.

Fotos von den Bescheidübergaben finden Sie unter www.land.nrw.

Hintergrundinformationen

Im Dezember 2024 hat die Landesregierung das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren nicht anhand von Betten, sondern anhand von klaren Qualitätsvorgaben und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben erfolgreich abgeschlossen und die Ergebnisse öffentlich vorgestellt. Seitdem steht fest, welches Krankenhaus ab dem Inkrafttreten der neuen Planung welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen wird. Der überwiegende Teil der Regelungen der neuen Planung trat zum 1. April 2025 in Kraft. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025.