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Erklärung zum Hitzedialog - Gesundheitswesen NRW

Ein Thermometer vor blauem Himmel und Sonnenstrahlen

Erklärung zum Hitzedialog

Gesundheitswesen NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Nachgang zu der Hitzewelle Ende Juni für den 9. Juli 2026 Expertinnen und Experten aus dem Gesundheitswesen (Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflegeeinrichtungen) zum Erfahrungsaustausch Hitze eingeladen. 

Aus den Erfahrungen der jüngsten Hitzewelle wollen wir neue Erkenntnisse gewinnen, die in ergänzende Maßnahmen zu den bereits vorhandenen münden sollen. Die gestern vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Schätzungen zur hitzebedingten Sterblichkeit zeigen, dass eine gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung für hitzebedingte Extremwetterlagen notwendig ist. 

Der Klimawandel ist real und kommt konkret bei den Menschen an. Die heißen Temperaturen waren ebenso eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger wie für die Beschäftigten in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Wir als Partner im Gesundheitswesen danken daher allen Beschäftigten in Krankenhäusern, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen und weiteren medizinischen Einrichtungen, die bis an ihre Grenzen gegangen sind, um die ihnen anvertrauten Menschen zu versorgen.

Wir bereiten uns bestmöglich auf außergewöhnliche Lagen und Katastrophen vor. Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz (LfGA) und das MAGS NRW haben gemeinsam mit nordrhein-westfälischen Akteuren Arbeitshilfen für den einrichtungsbezogenen Hitzeschutz entwickelt und zur Verfügung gestellt. Diese können als Leitfaden für konkrete vorbeugende und akute Maßnahmen genutzt werden.

Die Krankenhäuser halten Krankenhausalarm und -einsatzpläne für Stromausfälle, Extremwetterlagen sowie eine große Anzahl von Verletzten oder Erkrankten vor, viele Häuser haben überdies bereits Hitzeschutzpläne erstellt. Der Rettungsdienst ist zudem auf Ereignisse mit einer Vielzahl an Verletzten und Erkrankten vorbereitet und kann temporär durch die Indienstnahme zusätzlicher Fahrzeuge und Beschäftigter aufwachsen, um Belastungsspitzen abzufedern. Auch Pflegeeinrichtungen haben bereits einrichtungsbezogene Hitzepläne entwickelt und Maßnahmen für die heißesten Tage vorgeplant, die sich bei Hitzeperioden in der Vergangenheit bewährt haben.

Es ist wichtig, kurzfristig aus solchen Hitzewellen zu lernen. Daher haben wir neben den Herausforderungen dieser Hitzewelle und den bereits implementierten Arbeitshilfen zum Hitzeschutz insbesondere auch praktische Maßnahmen in den Blick genommen, um auch mittelfristige Maßnahmen anzustoßen. Während der Hitzewelle haben die verschiedenen Akteure ein Gespür für situativ erforderliche Sofortmaßnahmen gezeigt und dabei Bewährtes ausgebaut und Neues entwickelt: So wurde zum Beispiel in einer klimatisierten Messehalle eine temporäre Behandlungsstelle für Patientinnen und Patienten eingerichtet, es ist ein aufsuchender Kältewagen zur unterstützenden Herunterkühlung überhitzter Personen eingesetzt worden und pflegendes Personal ist mit Spezialwesten unter der Kleidung ausgerüstet worden, die mit Kühlpads gefüllt werden und so die Arbeitsfähigkeit erhalten konnten. In Pflegeeinrichtungen ermöglichen sogenannte Kühlinseln in Gemeinschaftsbereichen eine Entlastung von Pflegekräften und Pflegebedürftigen. 

Wir haben uns mittelfristig zudem zum Ziel gesetzt, über das Zentrale Netzwerk gesundheitsbezogener Hitzeschutz (ZNGH) weitere Maßnahmen zu adressieren. Das LfGA wird eine breite Abfrage von guten Beispielen und erlernten Handlungsmaßnahmen starten. Die Ergebnisse werden in die Überarbeitung der bereits vorhandenen Materialien und Aktivitäten einfließen. 

Darüber hinaus wird das MAGS NRW gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen insbesondere klären: 

  • Wie können wir zeitnah eine flächendeckende Warnsystematik für Hitzeschutz im nordrhein-westfälischen Gesundheitswesen etablieren und praktisch umsetzten? Hierzu gehört die Sensibilisierung der Bevölkerung aber gerade auch die Aktivierung vorhandener Hitzepläne durch die Verantwortlichen.
  • Kann im Krankenhausrecht eine Klarstellung erfolgen, die eine Berücksichtigung von Starkhitzeereignissen in der Alarmplanung der Krankenhäuser ermöglicht?
  • Kann der Ausbau von Maßnahmen zur Klimaanpassung, zum Beispiel durch Kühlsysteme für Gebäude in der Gesundheitsversorgung als fester Bestandteil von Förderrichtlinien, auch im Rahmen des Transformationsfonds, etabliert werden?
  • Wie können wir in der Pflege – bei Vermeidung zusätzlicher gesetzlicher Regelungen und bürokratischer Hürden – durch Arbeitshilfen, mehr Informationen und konkrete Beratung unterstützen und dabei zugleich die notwendige Flexibilität im Einzelfall aufrechterhalten?
  • Können im Rahmen von Hitzeschutzkonzepten Angebote zu längeren Aufenthalten in vorhandenen kühlen Räumlichkeiten erweitert werden, um behandlungspflichtige Hitzeerkrankungen wirksam zu vermeiden?

Die Hitzewelle hat ganz deutlich gezeigt, dass wir alle und auch die Bürgerinnen und Bürger eine solche Hitzewelle nicht unterschätzen dürfen. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen mehr denn je aufeinander Acht geben: Besonders alleinlebende Nachbarn und Mitmenschen dürfen nicht sich selbst überlassen werden. Schon niedrigschwellige Maßnahmen können entscheidend sein: Verlassen überhitzter Räume, ausreichende Flüssigkeitszufuhr oder das Aufsuchen eingerichteter oder vorhandener kühler Räumlichkeiten.

Wir verständigen uns darauf, den Dialog innerhalb des Zentralen Netzwerks gesundheitsbezogener Hitzeschutz (ZNGH) fortzusetzen und dabei weitere konkrete mittel- und langfristige Maßnahmen zum Hitzeschutz im Gesundheitswesen zu entwickeln.

  • Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ärztekammer Nordrhein
  • Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V.
  • Rettungsdienst Düsseldorf
  • Pflegekammer Nordrhein-Westfalen
  • Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen