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Digitalisierung in der Pflege

Digitalisierung in der Pflege – Informationen und Hilfestellungen für Pflegeeinrichtungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur

Wie die Anbindung an die Telematikinfrastruktur gelingt

Die Digitalisierung bietet auch für die Pflege große Chancen: Sie kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung leisten und Pflegende in ihrem Alltag unterstützen und entlasten. Um eine gelingende Umsetzung zu unterstützen, erhalten Sie im Folgenden nützliche Informationen und Hilfestellungen zur Digitalisierung in der Pflege und zur verpflichtenden Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur.

Bis zum 01. Juli 2025 müssen alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen nach § 72 SGB XI die Voraussetzungen erfüllen, den Zugriff auf die elektronische Patientenakte und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) nach § 306 SGB V umzusetzen (vgl. § 341 Abs. 8 SGB V). Bei der TI handelt es sich um die zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Die Verantwortung zur Entwicklung und Umsetzung der TI liegt bei der gematik als nationale Agentur für digitale Medizin. Ziel der TI ist eine verbesserte medizinische Versorgung und digitale Vernetzung aller Akteure im Gesundheitswesen.

Zur Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die TI stehen bereits viele verschiedene Informationen und Handlungsleitfäden zur Verfügung.

Das Zentrum für Telematik und Telemedizin (ZTG) hat in Kooperation mit dem MAGS ein Webinar zur Anbindung der Pflege an die TI veranstaltet. Dieses können Sie hier abrufen. Weitere Webinare und Anmeldemöglichkeiten zu den Veranstaltungen finden Sie hier.
Die gematik, als nationale Agentur für digitale Medizin, trägt die Gesamtverantwortung zum Auf- und Ausbau der TI. Grundsätzliche Informationen zur TI in der Pflege können Sie der Website der gematik entnehmen. Darüber hinaus stellt die gematik einen Leitfaden sowie eine Checkliste zur Anbindung an die TI mit wichtigen Informationen und nützlichen Hinweisen zur Verfügung. Weiterhin werden häufige Fragen zur TI allgemein und in Bezug auf die Anbindung von Pflegeeinrichtungen beantwortet.

§ 106b SGB XI regelt die Finanzierung der Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur. Konkretisiert wird diese Regelung in den Finanzierungsvereinbarungen des GKV Spitzenverbandes. Diese stellt ebenfalls einen Leitfaden zur Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI zur Verfügung.

Zur Anbindung an die TI benötigen Sie verschiedene Komponenten, u.a. einen elektronischen Heilberufsaufweis (eHBA) und eine „Instititutionskarte“ zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution (SMC-B). Beides können Sie beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Eine kurze Erläuterung zum eHBA und der SMC-B finden Sie hier.

Die TI setzt sich aus verschiedenen digitalen Anwendungen zusammen. Hierzu zählt u.a. das E-Rezept, welches seit dem 01. Januar 2024 durch Arztpraxen und Krankenhäuser für gesetzlich Versicherte ausgestellt wird.
Eine weitere Anwendung der TI stellt die elektronische Patientenakte, kurz ePA, dar. Diese wird Mitte Januar 2025 Teil der Regelversorgung und bündelt alle relevanten Gesundheitsdaten und macht diese für den Versorgungsalltag nutzbar.  
Die Kommunikation im Medizinwesen (KIM) dient der schnellen und sicheren Kommunikation und Weiterleitung von Daten, wie Arztbriefen oder Befunden, zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen. Ergänzend hierzu ermöglicht der TI-Messenger (TIM) den schnellen Austausch zwischen den Akteuren.