
Infektionsschutz und Corona: Rechtliche Regelungen in Nordrhein-Westfalen
Verordnungen und Begründungen
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig, wenn es darum geht, Maßnahmen des Gesundheitsschutzes landesweit anzuordnen. Auf dieser Internetseite fanden Sie daher in den drei Jahren der Pandemie zuverlässig die jeweils aktuellen rechtlichen Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus.
Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hatte zum Ziel, die Ausbreitung des Coronavirus durch verbindliche Regeln einzudämmen, um so gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger und eine Überforderung der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen - insbesondere der Krankenhausversorgung - möglichst zu verhindern.
Bereits am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen.
Anschließend galten in Nordrhein-Westfalen noch wenige Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz insbesondere für Krankenhäuser und Arztpraxen. Da sich die Infektionslage weiter deutlich abgeschwächt hat, sind diese Regelungen nicht verlängert worden.
Das heißt: Seit 8. April 2023 gibt es keine staatlichen Corona-Schutzvorschriften mehr in Nordrhein-Westfalen.
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