![Zwei Personen geben sich die Hand](/sites/default/files/styles/slider_main_16_9_960/public/2024-02/panthermedia_11951235_4881x3543.jpg?h=a53e470b&itok=UvoQ2J3C)
Arbeitsschutz in Deutschland
Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
In Deutschland wird der Arbeitsschutz von Bund, Ländern und den Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragen. Die Überwachung des betrieblichen Arbeitsschutzes und die Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern bei der Erfüllung ihrer Pflichten sind Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörde nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
Die arbeitsschutzbezogene Gesetzgebung ist Bundesrecht und deutschlandweit einheitlich. Die Überwachung der Einhaltung ist Ländersache. Jedes Land hat seine eigenen Arbeitsschutzaufsichten, die auch leicht unterschiedlich benannt sind (z. B. Gewerbeaufsicht, Amt für Arbeitsschutz oder wie in Nordrhein-Westfalen, Arbeitsschutzverwaltung).
Aufgabe des staatlichen Arbeitsschutzes ist es, zu überwachen, ggf. notwendige Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten anzuordnen und zu beraten.
Um bei 16 verschiedenen Ländern Einheitlichkeit zu wahren, gibt es die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK), die auf fachlicher Ebene vom Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) unterstützt wird.
Tipp: In der digitalen LASI-Bibliothek finden Sie alle arbeitsschutzbezogenen Broschüren der Länder, filterbar nach Thema oder Bundesland.
Die Ausführung des staatlichen Arbeitsschutzes wird in Nordrhein-Westfalen durch die Arbeitsschutzverwaltung bei den Bezirksregierungen übernommen. Die Aufgaben, Werte und Ziele der Arbeitsschutzverwaltung Nordrhein-Westfalen finden Sie hier.
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